PrivazyPlan® 

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Dezember 2017: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 387 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 32 Aktualisierungen vorgenommen. Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
  • PrivazyPlan.xls: Gemeinsame Transparenztexte
    Es hatte sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist die verschiedenen Transparenztexte zu einem gemeinsamen Text zusammenzufassen. Dies wird in einem neuen Tabellenblatt in der MS-Excel-Tabelle präzise dargestellt. Ganz am Ende der zahlreichen Tabellenblätter finden Sie diese Zusammenfassung.
     
  • Neues Bömbchen: Keine Datenschutz-Folgenabschätzung bei Ärzten? 
    Der Erwägungsgrund 91 liefert Berufsgeheimnisträgern eine Ausnahme zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Dementsprechend entfällt auch der dies bezügliche Grund zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Kann ein Erwägungsgrund eine solch elementare Ausnahme begründen?
     
  • Kirchen in Deutschland haben neues Datenschutzrecht beschlossen 
    Die Evangelische und die Katholische Kirche in Deutschland haben im November ein neues Datenschutzrecht beschlossen, welches ab dem 25.05.2018 gilt und der DS-GVO stark ähnelt.
     
  • Auftragsverarbeitung bei Berufsgeheimnisträgern legalisiert (DE)        
    Jetzt endlich wurde der § 203 Strafgesetzbuch novelliert. Somit dürfen Ärzte, Rechtsanwälte etc. endlich ganz offiziell einen externen IT-Dienstleister oder Aktenvernichter beauftragen.
     
  • Grobe Checkliste für die ersten Schritte        
    Diese neue Checkliste ist der ultimative Startpunkt für den Verantwortlichen. Sie gibt der Geschäftsführung einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen und ersten konkreten Schritte. Von hier aus wird auf alle wichtigen Stellen im PrivazyPlan® verwiesen.
     
  • Interessenabwägung
    An fast einem dutzend Stellen in der DS-GVO (und dem BDSG-neu) werden „überwiegende“ Interessen thematisiert. Dahinter verbirgt sich eine Interessenabwägung: Überwiegen die berechtigten Interessen des Verantwortlichen, oder die schützenswerten Interessen der betroffenen Personen? Dies ist leider ein sehr komplexes Thema, welches hier nur kurz angerissen werden kann.
     
  • Sachlicher Anwendungsbereich: Das Dateisystem   
    Gilt die DS-GVO auch bei personenbezogenen Daten auf Schmierzetteln? Wo ist denn die Grenze zu einem (nicht-) automatisierten Dateisystem? Dies ist eine wichtige Frage, weil sich daran die ca. 50 Pflichten des Verantwortlichen orientieren.

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. 

 

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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