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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 387 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 32 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- PrivazyPlan.xls: Gemeinsame Transparenztexte
Es
hatte sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist die verschiedenen
Transparenztexte zu einem gemeinsamen Text zusammenzufassen.
Dies wird in einem neuen Tabellenblatt in der MS-Excel-Tabelle
präzise dargestellt. Ganz am Ende der zahlreichen Tabellenblätter
finden Sie diese Zusammenfassung.
- Neues Bömbchen: Keine Datenschutz-Folgenabschätzung
bei Ärzten?
Der Erwägungsgrund 91 liefert
Berufsgeheimnisträgern eine Ausnahme zur Datenschutz-Folgenabschätzung.
Dementsprechend entfällt auch der dies bezügliche
Grund zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Kann ein
Erwägungsgrund eine solch elementare Ausnahme begründen?
- Kirchen in Deutschland haben neues Datenschutzrecht beschlossen
Die
Evangelische und die Katholische Kirche in Deutschland haben
im November ein neues Datenschutzrecht beschlossen, welches
ab dem 25.05.2018 gilt und der DS-GVO stark ähnelt.
- Auftragsverarbeitung bei Berufsgeheimnisträgern
legalisiert (DE)
Jetzt
endlich wurde der § 203 Strafgesetzbuch novelliert. Somit
dürfen Ärzte, Rechtsanwälte etc. endlich ganz
offiziell einen externen IT-Dienstleister oder Aktenvernichter
beauftragen.
- Grobe Checkliste für die ersten Schritte
Diese
neue Checkliste ist der ultimative Startpunkt für den Verantwortlichen.
Sie gibt der Geschäftsführung einen Überblick
über die wichtigsten Entscheidungen und ersten konkreten
Schritte. Von hier aus wird auf alle wichtigen Stellen im PrivazyPlan®
verwiesen.
- Interessenabwägung
An fast einem dutzend
Stellen in der DS-GVO (und dem BDSG-neu) werden „überwiegende“
Interessen thematisiert. Dahinter verbirgt sich eine Interessenabwägung:
Überwiegen die berechtigten Interessen des Verantwortlichen,
oder die schützenswerten Interessen der betroffenen Personen?
Dies ist leider ein sehr komplexes Thema, welches hier nur kurz
angerissen werden kann.
- Sachlicher Anwendungsbereich: Das Dateisystem
Gilt
die DS-GVO auch bei personenbezogenen Daten auf Schmierzetteln?
Wo ist denn die Grenze zu einem (nicht-) automatisierten Dateisystem?
Dies ist eine wichtige Frage, weil sich daran die ca. 50 Pflichten
des Verantwortlichen orientieren.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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