PrivazyPlan® 

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April 2018: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 394 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 44 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Zwei rote „Bömbchen“ beseitigt  
    Glücklicherweise sind im April keine neuen roten „Bömbchen“ hinzuge-kommen. Im Gegenteil: Zwei elementare Unklarheiten werden anlässlich von Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden als geklärt angesehen:        
    (a) Wo findet sich konkret die Rechtsgrundlage für das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland? Diese sind wohl im BDSG-neu zu finden. Seite 105
    (b) Wie sind Datentransfers zwischen zwei Verantwortlichen innerhalb der EU zu bewerten? Es handelt sich wohl um eine „Übermittlung“ ganz im Sinne des BDSG-alt. Seite 326      
  • Besondere Absicherung von E-Mail Server und E-Mails     
    Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen stellt besondere Anforderungen an die Verschlüsselung von E-Mail Servern und einzelnen E-Mails. Beides ist nicht gerade leicht zu realisieren. Eine ausführliche Erörterung findet sich hier. Seite 291

In 7 Wochen wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung wirksam! Der 25. Mai 2018 rückt näher…

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. 

 

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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