Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 394 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 44 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Zwei rote „Bömbchen“ beseitigt
Glücklicherweise
sind im April keine neuen roten „Bömbchen“ hinzuge-kommen.
Im Gegenteil: Zwei elementare Unklarheiten werden anlässlich
von Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden als geklärt
angesehen: (a)
Wo findet sich konkret die Rechtsgrundlage für das Beschäftigungsverhältnis
in Deutschland? Diese sind wohl im BDSG-neu zu finden. Seite
105 (b) Wie sind Datentransfers zwischen zwei Verantwortlichen
innerhalb der EU zu bewerten? Es handelt sich wohl um eine „Übermittlung“
ganz im Sinne des BDSG-alt. Seite 326
- Besondere Absicherung von E-Mail Server und E-Mails
Die
Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen stellt
besondere Anforderungen an die Verschlüsselung von E-Mail
Servern und einzelnen E-Mails. Beides ist nicht gerade leicht
zu realisieren. Eine ausführliche Erörterung findet
sich hier. Seite 291
In 7 Wochen wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung wirksam!
Der 25. Mai 2018 rückt näher…
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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