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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 432 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 29 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Persönlichkeitsrechte erfüllen… weitere Checkpunkte
Wenn
die betroffenen Personen ihre Persönlichkeitsrechte einfordern,
so gibt es drei weitere Dinge, die generell beachtet werden
sollten. Dementsprechend haben wir die allgemeine Checkliste
„Persönlichkeitsrechte erfüllen“ ergänzt (und
von allen anderen Checklisten hierauf verwiesen). Somit geht
nichts verloren und wird nichts vergessen.
- „Stammblatt“ der Pflichten überarbeitet
Das
Stammblatt nennt die ca. 30 Pflichten einer jeden Verarbeitung.
Bisher war diese Checkliste auf den Stichtag des 25.05.2018
optimiert. Dies wurde nun korrigiert. Rein inhaltlich hat sich
aber nichts. Parallel dazu wurde
auch das entsprechende Tabellenblatt in der PrivazyPlan.xls
angepasst (siehe Seite 26). Und auch in der Software DSB-Reporter®
werden die Pflichten nun neu sortiert.
- Anfragen durch Polizei und andere öffentlichen Stellen
Wie
reagiert man auf Anfragen durch die Polizei oder durch öffentliche
Stellen (z.B. Sozialamt)? Generell sollte man sich immer die
Rechtsgrundlage nennen lassen. Bei polizeilichen Anfragen wird
es noch etwas komplizierter.
- Digitale Plattformen nutzen (Amazon, facebook etc.)
Immer
häufiger nutzen die Unternehmen diverse Plattformen im
Internet. Dabei ist die datenschutzrechtliche Bewertung nicht
trivial. Sehr ausführlich beschreiben wir, wie man das
Zusammenspiel verstehen kann.
- Identifikation per E-Mail
Viele
betroffene Personen melden sich per E-Mail, wenn sie ihre Persönlichkeitsrechte
wahrnehmen wollen (Auskunft, Löschung, Datenkopie, …).
Dabei ist ein Betrugsversuch nicht ausgeschlossen… und außerordentlich
schwer zu erkennen. Keinesfalls darf es hier zu einer Datenschutzverletzung
kommen.
- Der § 4 BDSG („Videoüberwachung“) ist EU-rechtswidrig
Es
ist traurig, aber wahr: Der §4 BDSG zur Videoüberwachung
ist für die Privatwirtschaft irrelevant, weil er gegen
EU-Recht verstößt. Die Herleitung dieser Konsequenz
haben wir nochmal detailliert dokumentiert. Leider gibt es keine
„offizielle“ Stellungnahme der Aufsichtsbehörden, sondern
nur einen „Twitter“-Beitrag und wenige Nebensätze in einem
Fachkommentar. Demzufolge haben wir auch die Pflicht [BDSG_004a]
als „obsolet“ markiert.
- Handschriftliche Notizen sind datenschutzrelevant
Der
EuGH hat entschieden, dass die handschriftlichen Notizen der
„Zeugen Jehovas“ unter den Datenschutz fallen. Das ist in gewisser
Hinsicht überraschend. Es fragt sich nun einmal mehr, wo
genau die Grenze ist, wann handschriftliche Notizen relevant
sind. Der BGH hatte jüngst genau gegensätzlich entschieden.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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