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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 387 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 6 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Welche Daten unterliegen der Pflicht zur Datenübertragbarkeit?
Die
Pflicht [GVO_020] zur Datenübertragbarkeit stellt hohe
Erwartungen an den Verantwortlichen. Insofern ist es wichtig
zu wissen, welche Daten von diesem Persönlichkeitsrecht
betroffen sind. Dies wird präzisiert auf Seite 68.
- Neues Bömbchen: Wird das Telemediengesetz noch gelten?
Die
Experten sind sich uneinig (bzw. äußern sich nur
unscharf) zu der Frage, ob das deutsche Telemediengesetz (TMG)
auch nach dem 25.05.2018 noch Anwendung findet. Immerhin erlaubt
und regelt dieses Gesetz den Umfang mit Cookies und Website-Nutzungsstatistiken.
Seite 203.
- Identifizieren von „Verarbeitungen“ mittels einer Strukturanalyse
Die
Verarbeitungen müssen u.a. gemäß der Pflicht
[GVO_030] in einem Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden.
Doch wie kann man überhaupt herausfinden, WELCHE Verarbeitungen
beim Verantwortlichen stattfinden? Die Fachliteratur äußert
sich dazu nicht. Wie empfehlen (neben unseren Verarbeitungsbeispielen
auf Seite 264) die „Strukturanalyse“ gemäß BSI-Grundschutz.
Seite 267.
- Verarbeitungs-Meldeformular
Jetzt endlich liegt
ein Meldeformular für Verarbeitungen vor. Nun können
die Beschäftigten des Verantwortlichen alle Informationen
zu einer Verarbeitung zusammenstellen, damit daraus ein Verarbeitungsverzeichnis
gemäß Pflicht [GVO_030] erstellt werden kann. Es
wird auch ein zeitsparender Kompromiss beschrieben, wie das
Meldeformular ohne weitere Schritte für das Verarbeitungsverzeichnis
(etc.) genutzt werden kann. Seite 268.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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