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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 455 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 33 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Strenge Zweckbindung
Es
gibt Fälle, wo man sich besonders streng an den vorgegebenen
Zweck halten muss. Wir liefern beispielhafte Szenarien. Insbesondere
muss eine zweckfremde Nutzung von Daten unterbleiben, die man
zur Auskunftserteilung sammelte und speicherte (hierauf wird
an verschiedenen Stellen im PrivazyPlan® hingewiesen). Seite
115
- Ist die Arbeitnehmerüberlassung eine „gemeinsame
Verantwortlichkeit“?
In der Fachliteratur
wird diese enge datenschutzrechtliche Verzahnung von Verleiher
und Entleiher postuliert. Hier im PrivazyPlan® wird hingegen
die Meinung vertreten, dass es eine ganz normale Daten-Übermittlung
darstellt. Seite 163
- Welches „Outsourcing“ fällt unter die Auftragsverarbeitung
gemäß Artikel 28?
Zur Auftragsverarbeitung
liefern wir nun eine kurze Einleitung. Dort wird auch eine sehr
hilfreiche Liste von Beispielen der bayerischen Aufsichtsbehörde
erwähnt. Diese Liste hilft in der Praxis sehr gut weiter.
Seite 173
- Benennungs-Kriterien des Datenschutzbeauftragten bleiben
unverändert
Der Bundesrat
wollte die Initiative aus Bayern und Baden-Württemberg
nicht unterstützen. Es bleibt bei der Grenze von 10 Beschäftigten.
Seite 193
- E-Mail Werbung ist zulässig bei Registrierung auf
Online-Portal
Das OLG München entschied: Die
Anmeldung an einem (Partnerbörse-) Portal begründet
ein Vertragsverhältnis und kann die Voraussetzungen des
§ 7 Abs. 3 UWG erfüllen, sodass man Werbung per E-Mail
zusenden darf. Seite 221
- Formular zur Risiko-Potentialanalyse wurde verkürzt
In
dem Formular waren die beispielhaften Risiko-Merkmale des Erwägungsgrundes
75 aufgelistet. Das war nicht wirklich zielführend. Es
hätte dazu geführt, das die Verarbeitung „sensibler“
Daten stets eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach sich
gezogen hätte. Und dies hatte die NRW-Aufsichtsbehörde
auf Nachfrage explizit verneint. Seite 327
- Beschäftigte sind von Geldbußen und Freiheitsstrafen
betroffen
Bezüglich der Geldbußen
verweisen wir hier explizit auf den Erwägungsgrund 150,
der auch die Beschäftigten als Empfänger von Geldbußen
erwähnt. Seite 394
- Beispiele für Geldbußen
Die hohen
Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro gemäß Artikel
83 sind bisher noch nicht verhängt worden. Doch es gibt
nun nach einem halben Jahr erste Ansätze. Wir liefern also
nun Geldbußen-Beispiele auf Seite 395
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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