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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 451 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 21 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Beispielhafte Verzeichnisstruktur erweitert
Im
Rahmen des PrivazyPlan® stellen wir Ihnen auch eine ZIP-Datei
zur Verfügung. In den letzten Wochen haben wir die Verzeichnisstruktur
zur Spei-cherung aller datenschutzrelevanten Dokumente stark
überarbeitet. Es lohnt sich, diese erweiterte Version lokal
zu nutzen. Seite 27
- Unterliegen die Daten von Beschäftigten der Daten-Übertragbarkeit?
Die
Pflicht [GVO_020] beschreibt die elektronische Aushändigung
von Daten. Doch gilt dies auch für die Beschäftigten
eines Unternehmens? Diese Frage wurde nochmals sorgsam recherchiert.
Nach unseren heutigen Kenntnissen ist diese Pflicht bei den
Beschäftigten NICHT anwendbar. Seite 72
- Pflicht [BDSG_030] ist nun vollständig
Diese
Pflicht zu EU-Darlehnsgebern war bisher noch nicht vollständig
beschrieben. Dies wurde nun nachgeholt. Allerdings gibt es nicht
wirklich viel zu kommentieren. Ohnehin ist diese Pflicht nur
für wenige Unternehmen relevant. Seite 230
- Pflicht [BDSG_030a] ist nun vollständig
Diese
Pflicht zur Auskunftspflicht von Finanzinstituten war bisher
noch nicht vollständig beschrieben. Dies wurde nun nachgeholt.
Allerdings gibt es nicht wirklich viel zu kommentieren. Ohnehin
ist diese Pflicht nur für wenige Unternehmen relevant.
Seite 231
- Datenübermittlung an die Polizei zur Verfolgung
von Straftaten ist zulässig
Dies ist wichtig für
alle Unternehmen, die von der Polizei kontaktiert werden, um
bei Verfolgung von Straftaten zu helfen: Dies ist prinzipiell
durch das neue Bundesdatenschutzgesetz abgedeckt. Seite 361
- Abmahnung wegen unzureichender Datenschutz-Unterrichtung
Kommt
die befürchtete Abmahn-Welle jetzt doch? Eine Anwältin
wurde von der Konkurrenz abgemahnt, weil die Datenschutz-Unterrichtung
nicht vollständig sei. Es wird nochmal spannend. Überprüfen
Sie Ihre Internet-präsenz! Seite 389
- Wo ist die Grenze zu rein privaten Tätigkeiten?
Der
rein private Umgang mit personenbezogenen Daten unterliegt nicht
dem Datenschutz. Doch die Grenze ist nicht so eindeutig, wie
man glauben könnte. Seite 416
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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