PrivazyPlan® 

  PRODUKT     DEMO     PREISE

 DE - EN

 

 

 

 

 

 

Oktober 2018: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 451 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 21 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Beispielhafte Verzeichnisstruktur erweitert     
    Im Rahmen des PrivazyPlan® stellen wir Ihnen auch eine ZIP-Datei zur Verfügung. In den letzten Wochen haben wir die Verzeichnisstruktur zur Spei-cherung aller datenschutzrelevanten Dokumente stark überarbeitet. Es lohnt sich, diese erweiterte Version lokal zu nutzen. Seite 27   
     
  • Unterliegen die Daten von Beschäftigten der Daten-Übertragbarkeit?      
    Die Pflicht [GVO_020] beschreibt die elektronische Aushändigung von Daten. Doch gilt dies auch für die Beschäftigten eines Unternehmens? Diese Frage wurde nochmals sorgsam recherchiert. Nach unseren heutigen Kenntnissen ist diese Pflicht bei den Beschäftigten NICHT anwendbar.  Seite 72
     
  • Pflicht [BDSG_030] ist nun vollständig  
    Diese Pflicht zu EU-Darlehnsgebern war bisher noch nicht vollständig beschrieben. Dies wurde nun nachgeholt. Allerdings gibt es nicht wirklich viel zu kommentieren. Ohnehin ist diese Pflicht nur für wenige Unternehmen relevant. Seite 230 
     
  • Pflicht [BDSG_030a] ist nun vollständig 
    Diese Pflicht zur Auskunftspflicht von Finanzinstituten war bisher noch nicht vollständig beschrieben. Dies wurde nun nachgeholt. Allerdings gibt es nicht wirklich viel zu kommentieren. Ohnehin ist diese Pflicht nur für wenige Unternehmen relevant. Seite 231
     
  • Datenübermittlung an die Polizei zur Verfolgung von Straftaten ist zulässig
    Dies ist wichtig für alle Unternehmen, die von der Polizei kontaktiert werden, um bei Verfolgung von Straftaten zu helfen: Dies ist prinzipiell durch das neue Bundesdatenschutzgesetz abgedeckt. Seite 361    
     
  • Abmahnung wegen unzureichender Datenschutz-Unterrichtung
    Kommt die befürchtete Abmahn-Welle jetzt doch? Eine Anwältin wurde von der Konkurrenz abgemahnt, weil die Datenschutz-Unterrichtung nicht vollständig sei. Es wird nochmal spannend. Überprüfen Sie Ihre Internet-präsenz! Seite 389
     
  • Wo ist die Grenze zu rein privaten Tätigkeiten?
    Der rein private Umgang mit personenbezogenen Daten unterliegt nicht dem Datenschutz. Doch die Grenze ist nicht so eindeutig, wie man glauben könnte. Seite 416

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
Datenschutz / Impressum