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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 490 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 40 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Neue Dokumente in PrivazyPlan.zip
Einige
Dokumentvorlagen sind neu oder wurden optisch überarbeitet.
Die-se überarbeiteten Dokumente wurden gezippt (mit Pfadangabe)
und mit dem Dateinamen „2019 08 01 Updates.zip“ in der ZIP-Vorlage
gespeichert. Den Download-Link finden Sie auf Seite 26.
- Rechtsgrundlagen für die Betriebsrats-Arbeit
Welche
Rechtsgrundlage kann im Verarbeitungsverzeichnis für die
Tätigkeiten des Betriebsrats angegeben werden? Es ist §
26 BDSG.
- Schulung der Beschäftigten hinsichtlich Schadsoftware
Wie
können Mitarbeiter schädliche Software und schädliche
Hyperlinks er-kennen? Im Internet werden zahlreiche Videos zu
diesem Thema angeboten.
- Was genau ist eine Datenschutz-Verletzung (… und was
nicht)?
Dieses Kapitel wurde
umfassend konkretisiert. Viele Beispiele zeigen auf, welches
Fehlverhalten eine Datenschutzverletzung bedeuten kann.
- Verlust von verschlüsselten Datenträgern ist
KEINE Datenschutzverletzung
Man
kann aus Dokumenten von Aufsichtsbehörden indirekt ableiten:
Der Diebstahl eines verschlüsselten USB-Sticks ist keine
Datenschutzverletzung. Dementsprechend wurde das dazugehörige
Formular überarbeitet (siehe unten).
- EuGH-Urteil zu Facebook-Like-Button
Der
EuGH hat entschieden: Ein Like-Button führt zu einer gemeinsamen
Verantwortlichkeit mit dem Socialnetwork-Betreiber. Der Grund
liegt in (gemeinsamen) wirtschaftlichen Interessen. Die Auswirkungen
sind noch nicht abzusehen.
- Formular zur Datenschutzverletzung erkennt „Lappalien“
Die
Erfahrung zeigt: Das Formular zur Datenschutzverletzung wird
oftmals ausgefüllt, obwohl keine Verletzung vorliegt (z.B.
der Verlust eines verschlüsselten USB-Sticks). Das Formular
erkennt derartige „Lappalien“ und spart somit viel Zeit und
Mühe.
- Schadenersatz bequem per Internet-Plattform prüfen
lassen!
Ein neues
Internetportal wirbt damit, dass Anwälte kostenlos das
Potential auf (immateriellen) Schadenersatz prüfen. Das
Portal kassiert 25% Provision. Demzufolge müssen Unternehmer
verstärkt damit rechnen, dass Anwälte sich mit entsprechenden
Klagen drohen werden.
- Anonymisierung bei Google-Analytics
Das
LG Dresden hat bestätigt: Wenn man Google-Analytics einsetzt,
dann muss die Anonymisierungsfunktion aktiviert sein. Andernfalls
ist eine kostenpflichtige Aufforderung zur Unterlassungserklärung
zulässig.
- Datengeheimnis beim Betriebsrat
Die Betriebsratsmitglieder
haben spezielle Schweigepflichten hinsichtlich der Beschäftigten
(und hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
- Beispielhafte Website-Unterrichtung durch NRW-Aufsichtsbehörde
Es
wurde das erste konkrete Beispiel einer Website-Unterrichtung
vorgestellt. Allerdings ist es extrem kurz und inhaltlich extrem
fragwürdig.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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