PrivazyPlan® 

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August 2019: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 490 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 40 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Neue Dokumente in PrivazyPlan.zip       
    Einige Dokumentvorlagen sind neu oder wurden optisch überarbeitet. Die-se überarbeiteten Dokumente wurden gezippt (mit Pfadangabe) und mit dem Dateinamen „2019 08 01 Updates.zip“ in der ZIP-Vorlage gespeichert. Den Download-Link finden Sie auf Seite 26.
     
  • Rechtsgrundlagen für die Betriebsrats-Arbeit    
    Welche Rechtsgrundlage kann im Verarbeitungsverzeichnis für die Tätigkeiten des Betriebsrats angegeben werden? Es ist § 26 BDSG.        
     
  • Schulung der Beschäftigten hinsichtlich Schadsoftware   
    Wie können Mitarbeiter schädliche Software und schädliche Hyperlinks er-kennen? Im Internet werden zahlreiche Videos zu diesem Thema angeboten.         
     
  • Was genau ist eine Datenschutz-Verletzung (… und was nicht)?    
    Dieses Kapitel wurde umfassend konkretisiert. Viele Beispiele zeigen auf, welches Fehlverhalten eine Datenschutzverletzung bedeuten kann.       
     
  • Verlust von verschlüsselten Datenträgern ist KEINE Datenschutzverletzung        
    Man kann aus Dokumenten von Aufsichtsbehörden indirekt ableiten: Der Diebstahl eines verschlüsselten USB-Sticks ist keine Datenschutzverletzung. Dementsprechend wurde das dazugehörige Formular überarbeitet (siehe unten).    
     
  • EuGH-Urteil zu Facebook-Like-Button     
    Der EuGH hat entschieden: Ein Like-Button führt zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit mit dem Socialnetwork-Betreiber. Der Grund liegt in (gemeinsamen) wirtschaftlichen Interessen. Die Auswirkungen sind noch nicht abzusehen.      
     
  • Formular zur Datenschutzverletzung erkennt „Lappalien“  
    Die Erfahrung zeigt: Das Formular zur Datenschutzverletzung wird oftmals ausgefüllt, obwohl keine Verletzung vorliegt (z.B. der Verlust eines verschlüsselten USB-Sticks). Das Formular erkennt derartige „Lappalien“ und spart somit viel Zeit und Mühe.       
     
  • Schadenersatz bequem per Internet-Plattform prüfen lassen!      
    Ein neues Internetportal wirbt damit, dass Anwälte kostenlos das Potential auf (immateriellen) Schadenersatz prüfen. Das Portal kassiert 25% Provision. Demzufolge müssen Unternehmer verstärkt damit rechnen, dass Anwälte sich mit entsprechenden Klagen drohen werden.       
     
  • Anonymisierung bei Google-Analytics     
    Das LG Dresden hat bestätigt: Wenn man Google-Analytics einsetzt, dann muss die Anonymisierungsfunktion aktiviert sein. Andernfalls ist eine kostenpflichtige Aufforderung zur Unterlassungserklärung zulässig. 
     
  • Datengeheimnis beim Betriebsrat 
    Die Betriebsratsmitglieder haben spezielle Schweigepflichten hinsichtlich der Beschäftigten (und hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).  
     
  • Beispielhafte Website-Unterrichtung durch NRW-Aufsichtsbehörde  
    Es wurde das erste konkrete Beispiel einer Website-Unterrichtung vorgestellt. Allerdings ist es extrem kurz und inhaltlich extrem fragwürdig.      

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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