PrivazyPlan® 

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Februar 2019: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 467 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 17 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Das Kunsturhebergesetz ist irrelevant   
    Das vielzitierte „Recht am eigenen Bild“ spielt für die allermeisten Unternehmen wohl keine Rolle mehr. Die im § 22 KUG erwähnte Einwilligung stellt also keine Rechtsgrundlage mehr dar. Seite 214
    Die „weiche“ Pflicht [AUX_006] entfällt dementsprechend. Seite  256
     
  • Beispielhaftes Pflichten-Prüfkonzept in 10 Schritten    
    Mit diesem Konzept kann der Datenschutzbeauftragte die ca. 50 bußgeldbewehrten Pflichten (und die ca. 10 „weichen“ Pflichten) überwachen. Der „Knackpunkt“ liegt darin, dass sich viele Pflichten erst dann überwachen lassen, wenn das Verarbeitungsverzeichnis fertig gestellt ist. Seite 240 
     
  • Neue „weiche“ Pflicht: Transparenztexte erstellen       
    Der PrivazyPlan® empfiehlt von Anfang an, dass der Verantwortliche seiner Auskunftspflicht in Form von „Transparenztexten“ folgt. Die Erfüllung dieses sehr wichtigen Schrittes ist nun die „weiche“ Pflicht [AUX_011]. Seite 257
     
  • Datenverarbeitung als „Nebenleistung“ (statt Kernleistung)      
    Im „Merkblatt zu Daten-Transfers“ gibt es ein neues Kapitel. Möglicherweise sind einige Daten-Weitergaben aus Sicht des Datenschutzres irrelevant und müssen nicht dokumentiert werden. Spannend. Seite 360     
     
  • Ist die Nutzung von digitalen Plattformen eine Auftragsverarbeitung?
    Ein schwieriger Streitpunkt ist die Frage, ob z.B. die Nutzung einer Internet-Konferenzsoftware eine Auftragsverarbeitung sein könnte. Vermutlich ist dies meist nicht der Fall. Seite 363      
     
  • Neue Fälle von Bußgeldern       
    Es sind zwei neue Fälle von Bußgeldern bekannt geworden: (a) 5.000 € für einen fehlenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und (b) 50 Mio. € wegen mangelnder Transparenz bei Google. Seite 391

 

Wie sieht eine Welt ohne Datenschutz aus? In dem SciFi-Roman "Qualityland" wird dies bis in die letzte Konsequenz ausgemalt. In einer äußerst unterhaltsamen und fantasiereichen Geschichte erleben wir Deutschland in ca. 150 Jahren. Ein MUSS für Jeden, der sich für Datenschutz interessiert! Vielleicht werden eines Tages die Menschen GEGEN den Datenschutz auf der Straße demonstrieren, damit die Künstlichen Intelligenz den Alltag „bereichert“. SEHR empfehlenswert!

Sicherlich haben Sie bereits davon gehört: Im Internet Listen von 2,2 Milliarden unverschlüsselten Passwörtern aufgetaucht (im Detail hier). Das ist eine ziemliche Katastrophe. Achten Sie darauf, dass Sie für jede Website eigene Passwörter nutzen. Möglicherweise möchten Sie den dortigen Hinweis-Service nutzen. Das Hasso-Plattner-Institut bietet den Identity-Leak-Checker.

Der PrivazyPlan® hat sich hinsichtlich der roten „Bomben“ (siehe Seite 444) einiges getan. 

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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