Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 481 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 40 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Muss man die Datenschutz-Unterrichtung auf der Website
übersetzen?
Unter
bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, dass die
Datenschutzerklärung auch in die Landessprachen anderer
Kunden übersetzt werden muss. Seite 33
- Sensibilisierung der Beschäftigten
Bei vielen
Pflichten ist es erforderlich, dass die Beschäftigten ganz
grundsätzlich sensibilisiert werden. Hierfür liefert
der PrivazyPlan® nun konkrete Textvorlagen. Seite 71, 97,
274
- Videoüberwachung von Beschäftigten
Die
NRW-Aufsichtsbehörde hat sich im aktuellen Jahresbericht
über die Zulässigkeit von Videoüberwachung von
Beschäftigten geäußert. Demnach dürften
"berechtigte Interessen“ keine Rolle spielen. Seite 111
- Facebook-Insights… Stand der Dinge
Wir haben unsere
Erkenntnisse zu den Page-Insights der facebook-fanpage ausführlich
zusammengefasst. Leider konnten wir diese Funktion (bisher)
nicht selbst ausprobieren. Trotzdem wollen wir eine vorläufige
Einschätzung wagen. Seite 169
- Drei gegensätzliche Urteile zum Thema „Werbung“
und „Abmahnung“
Drei Gerichte haben sich zur Frage der
Rechtmäßigkeit und Abmahnfähigkeit von Werbung
geäußert. Leider mit gegensätzlichen Ergebnissen.
Seite 226
- Wann sind Daten personenbezogen und datenschutzrelevant?
Anlässlich
eines Fachartikels über den Personenbezug von MAC-Adressen
wird diese grundsätzliche Frage nochmal explizit beantwortet.
Seite 402
- Neue Bußgeld-Bescheide
Europaweit wurden
im Mai verschiedene Bußgelder verhängt. Seite 416
- Einbindung von Socialmedia-Plugins auf der Website
Wie
kann man auf der Website die Plugins von facebook, youtube etc.
datenschutzfreundlich einbinden? Wir beschreiben verschiedene
Hilfsmittel, die den Datentransfer (z.B. in die USA) kontrollierbar
machen. Seite 430
Es lohnt sich also die neue PrivazyPlan.zip herunterzuladen.
Dort in der „liesmich.txt“ werden alle vier neuen (bzw. überarbeiteten)
Dokumente genannt.
"Datensparsamkeit“ und „Datenminimierung“: Bisher wurden
diese beiden Begriffe für den gleichen Sachverhalt benutzt.
Das ist nicht gut. Der Begriff „Datensparsamkeit“ stammt aus dem
alten §
3a BDSG-alt und der Begriff "Datenminimierung“ aus dem
Artikel
5 (1c). Wir haben nun die Begrifflichkeit hier im PrivazyPlan®
vereinheitlicht und an ca. 20 Stellen auf „Datenminimierung“ geändert.
Gerne möchten wir an dieser Stelle auf die „12
Tipps zum Schutz vor Ransom-Ware“ hinweisen.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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