PrivazyPlan® 

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Juni 2019: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 481 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 40 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Muss man die Datenschutz-Unterrichtung auf der Website übersetzen?     
    Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, dass die Datenschutzerklärung auch in die Landessprachen anderer Kunden übersetzt werden muss. Seite 33
     
  • Sensibilisierung der Beschäftigten
    Bei vielen Pflichten ist es erforderlich, dass die Beschäftigten ganz grundsätzlich sensibilisiert werden. Hierfür liefert der PrivazyPlan® nun konkrete Textvorlagen. Seite 71, 97, 274
     
  • Videoüberwachung von Beschäftigten
    Die NRW-Aufsichtsbehörde hat sich im aktuellen Jahresbericht über die Zulässigkeit von Videoüberwachung von Beschäftigten geäußert. Demnach dürften "berechtigte Interessen“ keine Rolle spielen. Seite 111
     
  • Facebook-Insights… Stand der Dinge
    Wir haben unsere Erkenntnisse zu den Page-Insights der facebook-fanpage ausführlich zusammengefasst. Leider konnten wir diese Funktion (bisher) nicht selbst ausprobieren. Trotzdem wollen wir eine vorläufige Einschätzung wagen. Seite 169
     
  • Drei gegensätzliche Urteile zum Thema „Werbung“ und „Abmahnung“
    Drei Gerichte haben sich zur Frage der Rechtmäßigkeit und Abmahnfähigkeit von Werbung geäußert. Leider mit gegensätzlichen Ergebnissen. Seite 226
     
  • Wann sind Daten personenbezogen und datenschutzrelevant?
    Anlässlich eines Fachartikels über den Personenbezug von MAC-Adressen wird diese grundsätzliche Frage nochmal explizit beantwortet. Seite 402
     
  • Neue Bußgeld-Bescheide
    Europaweit wurden im Mai verschiedene Bußgelder verhängt. Seite 416
     
  • Einbindung von Socialmedia-Plugins auf der Website
    Wie kann man auf der Website die Plugins von facebook, youtube etc. datenschutzfreundlich einbinden? Wir beschreiben verschiedene Hilfsmittel, die den Datentransfer (z.B. in die USA) kontrollierbar machen. Seite 430        

Es lohnt sich also die neue PrivazyPlan.zip herunterzuladen. Dort in der „liesmich.txt“ werden alle vier neuen (bzw. überarbeiteten) Dokumente genannt.

"Datensparsamkeit“ und „Datenminimierung“: Bisher wurden diese beiden Begriffe für den gleichen Sachverhalt benutzt. Das ist nicht gut. Der Begriff „Datensparsamkeit“ stammt aus dem alten § 3a BDSG-alt und der Begriff "Datenminimierung“ aus dem Artikel 5 (1c). Wir haben nun die Begrifflichkeit hier im PrivazyPlan® vereinheitlicht und an ca. 20 Stellen auf „Datenminimierung“ geändert.

Gerne möchten wir an dieser Stelle auf die „12 Tipps zum Schutz vor Ransom-Ware“ hinweisen.

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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