|
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 477 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 24 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Fernzugang statt E-Mails?
Es
gibt gute Gründe dafür, dass man sensible Informationen
und Dateien mit den betroffenen Personen nicht per E-Mail austauscht,
sondern mittels Up- und Downloads vollzieht. Dies gilt es zu
erwägen. Bitte beachten Sie dabei auch die konkreten Sicherheitshinweise
der Aufsichtsbehörden. Seite 22
- Muss man wirklich ALLE Daten kopieren?
Das Recht
auf Datenkopie kann im Falle von Beschäftigten sehr viel
Arbeit machen. Es empfiehlt sich eine „stufenweise“ Vorgehensweise.
Seite 51
- Kann man eine Datenkopie verweigern?
Wann ist
ein Verlangen nach Datenkopie „exzessiv“? Unter bestimmten Umständen
könnte sich ein Verantwortlich verweigern. Seite 52
- Zwei wichtige Details zur 72-Stunden-Frist bei Datenschutzverletzungen
Für
die Meldung an die Aufsichtsbehörde haben Sie (mindestens)
zwei Werktage Zeit. Und wenn die Risiken bis dahin beseitigt
sind, dann ist wohl gar keine Meldung erforderlich. Seite 148
- PIA-Tool aus Frankreich ist kritisch zu werten
Eine
aktuelle Untersuchung betätigt unsere Einschätzung:
Das PIA-Tool fokussiert sich zu einseitig auf IT-Sicherheits-Aspekte.
Seite 158
- Deutsches Gesetz zu Geschäftsgeheimnissen
Es
ist zwar nicht unbedingt datenschutzrelevant, aber das „Geschäftsgeheimnis“
ist nun nicht mehr im UWG behandelt, sondern im neuen „GeschGehG“
Seite 221
- Statusblatt „Planung für die Planung einer neuen
Einwilligung“ wurde ergänzt
Es kristallisiert sich
heraus, dass die Einwilligungen auf Websites zu Cookies und
Tracking einer ziemlich strikten Einwilligung bedürfen.
Dies wird nun in diesem Statusblatt berücksichtigt. Seite
277
- Auch Freelancer sind wohl Auftragsverarbeiter
In
einer „Baustelle“ wurde thematisiert, ob die DS-GVO möglicherweise
eine versteckte Ausnahme für Freelancer kennen könnte.
Nach einer längeren Recherche kommen wir zu einem anderen
Ergebnis. Seite 380
- Die Niederlande haben einen Bußgeld-Katalog im
Datenschutz
Die Niederlande
haben den ersten Schritt gemacht. Dem Vernehmen nach arbeiten
auch die Deutschen Aufsichtsbehörden daran. Seite 410
- IP-Adressen sind personenbezogen!
Die
Deutsche Datenschutzkonferenz stellt nochmals ganz deutlich
klar: IP-Adressen sind keine Pseudonyme im Sinne der DS-GVO.
Der Datenschutz kommt voll und ganz zum Tragen. Seite 422
- Sensible Daten per E-Mail versenden
Wie
sicher sind E-Mails? Was kann man tun? Diese beiden sehr schwierigen
Fragen werden ausführlich thematisiert. Möglicherweise
ist der „Fernzugang“ eine gute Alternative (siehe oben). Seite
439
- Wie dokumentiert man Einwilligungen auf der Website?
Bisher
war nicht klar, wie man auf der Website die Einwilligung für
Cookies und Tracking gestalten sollte. Dies dürfte nun
geklärt sein. Seite 439
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
/ Impressum
|
|