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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
WICHTIG:
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Der EuGH hat sein Urteil über die Cookie-Einwilligungen
gesprochen. Dies haben wir >>>
hier <<< kommentiert. In der
November-Ausgabe beschreiben wir die (zu erwartenden)
Auswirkungen.
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Der
Umfang beträgt 502 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 27 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Der Betriebsrat wird „in die Zange“ genommen
Die
deutschen Gerichte sind sich einig: Auch der Betriebsrat muss
den Datenschutz erfüllen. Besonders weitreichend sind die
Forderungen, dass der Betriebsrat ggf. seine IT-Sicherheitsmaßnahmen
beweisen muss und seine Daten-Anforderung konkret belegen soll.
Seite 112, 140
- Interessenabwägung objektiv durchführen
Die
Interessenabwägung ist meist dann notwendig, wenn die Rechtsgrundlage
einer Verarbeitung auf „berechtigten Interessen“ beruht. Dies
ist z.B. bei einer Videoüberwachung oftmals der Fall. Doch
wie wägt man die Interessen des Verantwortlichen gegen
die der betroffenen Personen ab? Dies wird hier ausführlich
erklärt. Das Formular wurde überarbeitet. Seite 283
- Die verschiedenen „Nuancen“ einer Auftragsverarbeitung
Die
Praxiserfahrung zeigt: Es gibt völlig verschiedene „Schwerpunkte“
von Auftragsverarbeitungen. Dies wird hier genau erklärt.
Dies hat unter Anderem Auswirkungen auf die Gestaltung des Verarbeitungsverzeichnisses.
Seite 309
- Kurzvertrag zur Auftragsverarbeitung
Nicht
immer führt ein ausführlicher Vertrag zur Auftragsverarbeitung
zum Ziel. Insbesondere kleine Dienstleister verweigern die Unterzeichnung,
weil sie die rechtlichen Konsequenzen nicht einschätzen
können. Aus diesem Grund wird hier ein Kurz-Vertrag zur
Verfügung gestellt, der zumindest die wichtigsten Festlegungen
trifft. Seite 325
- Verarbeitungsverzeichnis als Teil des Vertrags zur Auftragsverarbeitung
Und
noch ein weiterer Weg, um einen Auftragsverarbeiter zur Unterzeichnung
eines AV-Vertrages zu überzeugen: Schreiben Sie die vertraglichen
Festlegungen in Form eines Verarbeitungsverzeichnisses. Das
ist für den Auftragsverarbeiter von konkretem Zusatz-Nutzen
und wird ihn vielleicht zur Unterzeichnung bewegen. Seite 327
- 200.000 € Bußgeld gegen die Firma „Delivery Hero“
Ein
außergewöhnlich hohes Bußgeld gegen relativ
„triviale“ Datenschutz-Verstöße hat die Berliner
Aufsichtsbehörde verhängt. Das Unternehmen war nicht
gerade kooperativ. Auch hier muss der (eigentlich schuldlose)
Käufer das Bußgeld zahlen. Seite 429
Die Datei PrivazyPlan.zip wurde aktualisiert. Neue Checklisten
sind enthalten.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
/ Impressum
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