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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 564 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 35 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Der EuGH hat das „EU-US-PrivacyShield“ gekippt
Ein
Paukenschlag der Extraklasse! Die beiden wichtigsten rechtlichen
Werkzeuge zum Datentransfer in die USA (und weltweit) sind hier
und heute nicht mehr nutzbar: Das EU-US-PrivacyShield wurde
komplett gekippt und die Anforderungen an den EU-Standardvertrag
wurden stark erhöht. Somit bleibt akut nur noch eine
Drittland-Einwilligung (siehe oben), die aber explizit auf die
datenschutzrechtlichen Risiken hinweisen muss. Dies hat Auswirkungen
auf Websites (weil diese oftmals US-amerikanische Dienste einbinden
und zumindest die IP-Adresse europäischer Bürger weitergeben);
beispielhaft sei Google-Analytics genannt. Es hat auch Auswirkungen
auf diverse Cloud-Dienste (wie z.B. Microsoft-365 oder die Server-Farmen
von Amazon, Apple, Google etc.). Die Nutzung sozialer Netzwerke
und Messanger und Videokonferenzsysteme steht auf dem Prüfstand.
Ja, sogar die von uns genutzten Betriebssysteme (z.B. Windows,
iOS und Android) dürften noch stärkeren Gegenwind
erfahren. Seite 407
Unsere konkreten Handlungsempfehlungen
finden Sie auf Seite 409.
- Checkliste für Einwilligung um Drittland-Aspekt
ergänzt
Nach dem EuGH-Urteil hinsichtlich der Drittland-Datentransfers
wird die explizite Einwilligung gemäß Artikel 49
(1a) an Bedeutung gewinnen. Wir haben daher unsere Checkliste
um dieses Thema ergänzt und eine beispielhafte Formulierung
vorgeschlagen. Doch das Problem ist: Die Formulierung wird wohl
leider dazu führen, dass nur sehr wenige Menschen ihre
Einwilligung geben werden. Die Akzeptanz von Drittland-Cookies
(ein sowieso schon heißes Thema) wird weiterhin leiden.
Seite 299
- Checkliste zum Drittland-Datentransfer wurde präzisiert
Bedingt
durch das neue EuGH-Urteil wird die Checkliste aus dem Kapitel
7.6 entfernt und in einem neuen Kapitel 12.20 ausführlichst
ausgerollt. Wir haben uns alle Mühe gegeben die rechtliche
Zulässigkeits-Prüfung in eine systematische Checkliste
zu gießen. Wir hoffen die komplizierte Sachlage korrekt
zusammengefasst zu haben, und können wohl schon heute garantieren,
dass sich an der dort implementierten Logik ganz bald noch so
Einiges ändern wird. Seite 398
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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