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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 524 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 32 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- 10.000 € Bußgeld wegen fehlendem Datenschutzbeauftragten
Der
widerrechtliche Verzicht auf einen Datenschutzbeauftragten kann
teuer zu stehen kommen. Das Bußgeld hätte auch sehr
viel höher ausfallen können, wenn der widerrechtliche
Gewinn abgeschöpft worden wäre. Seite 203
- Neue „weiche“ Pflicht: Korrekter Umgang mit Videoüberwachung
[AUX_012]
Im PrivazyPlan® haben wir für die
Videoüberwachung eine neue „weiche“ Pflicht formuliert,
um den Fokus besser auf dieses wichtige Thema setzen zu können.
Seite 281
- Richtlinie zur sicheren Identifikation betroffener Personen
Ein
Bußgeld von 10 Mio. Euro schreckt auf: Eine mangelnde
Identifikation von Anrufern einer Telefon-Servicehotline ist
ein Verstoß gegen die technisch-organisatorischen Maßnahmen
gemäß Artikel 32. Wir empfehlen eine unternehmensweite
Richtlinie und liefern einen konkreten Ansatz. Seite 358
- Konzept zum Umgang mit Datenschutzverletzungen
Schon
im Vorfeld sollte ein Unternehmen sorgfältig planen, wie
es mit Datenschutzverletzungen umgehen will. Irgendwann trifft
es jeden. Angesichts der kurzen Reaktionsfrist von 72 Stunden
sind Planungen hilfreich. Wir liefern eine neue Vorlage, die
Sie konkret für eigene Planungen nutzen können. Seite
366
- Die qualifizierte elektronische Signatur beweist die
Echtheit von PDFs
Wenn es um revisionssichere Compliance-Dokumentationen
geht, so kann die elektronische Signatur sehr gut weiterhelfen.
Wir beschreiben hier unsere Erfahrungen. In der Tat ist es nicht
schwierig die „Echtheit“ von PDFDokumenten beweisbar zu gestalten.
Seite 392
- Sichere Identifikation von Anrufern !!!
Ein Bußgeld
von 10 Mio. Euro zeigt auf: Die Identifikation von Anrufern
darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es reicht nicht
aus nur den Namen und das Geburtsdatum abzufragen. Wir haben
den Vorschlag für eine Richtlinie erarbeitet, die allen
beteiligten Mitarbeitern im Unternehmen den Weg weist. Seite
437
- Identifikation per Online-Personalausweis / elektronischer
Unterschrift / Service-PIN
Welche konkreten Möglichkeiten
gibt es zur sicheren Identifizierung einer betroffenen Person?
Wir nennen hier drei neue Wege, denn angesichts der oben erwähnten
10-Mio-Geldbuße muss man sich konkrete Identifizierungsmöglichkeiten
überlegen. Seite 442
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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