|
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 550 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 32 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- 1,2 Mio. Euro Bußgeld wegen Werbung nach Gewinnspiel
Die
AOK Baden-Württemberg konnte bei 500 Gewinnspielteilnehmern
keine Werbe-Einwilligung nachweisen. Trotz Kooperation wurde
ein Rekord-Bußgeld verhängt. Seite 123
- Google-Analytics ist eine „gemeinsame Verantwortlichkeit“
Die
Datenschutzkonferenz schließt sich der fachlichen Einschätzung
der Hamburger Aufsichtsbehörde an. Doch auch in diesem
6-seitigen Beschluss fehlt es an Details und Begründungen.
Letztlich liefert der Beschluss mehr Fragen als Antworten. Mangels
Vertrag wird der legale Einsatz von GoogleAnalytics kaum möglich
sein. Seite 181
- Die ePrivacyRichtlinie wird neu erläutert... wichtig
für Website-Cookies
Eigentlich sind EU-Richtlinien
nicht praxisrelevant. Bedingt durch das brandaktuelle BGH-Urteil
ändert sich die Sachlage, und daher wird dieser Themenkomplex
neu erläutert. Was ist denn nun die Rechtsgrundlage für
Cookies? Ein alter Streit ist neu entfacht. Die Rechtslage wird
dadurch wesentlich komplizierter. Doch gilt es, die BGH-Urteilsbegründung
und vor allem die Aufsichtsbehörden-Stellungnahme abzuwarten.
Seite 238
- Landes-Datenschutzgesetze... wie sind sie anzuwenden?
Eigentlich
richtet sich der PrivazyPlan® nur an privatwirtschaftliche
Unternehmen. Doch die Grenzbereiche zum öffentlichen Bereich
sind manchmal trotzdem interessant. Dieser Themenkomplex wird
bestmöglich ausgelotet. Immerhin gibt es Fachkommentare
für einige Bundesländer. Im Großen und Ganzen
ist der PrivazyPlan® auch auf öffentliche Stellen anwendbar.
Seite 243
- Ausnahmen vom Einwilligungs-Gebot bei Direktwerbung
Normalerweise
bedarf es einer expliziten Einwilligung bei Direktwerbung per
Telefon oder E-Mail. Doch es gibt auch zwei Ausnahmen, die unter
ganz engen Voraussetzungen eine Einwilligung entbehrlich machen:
(a) Bestandskundenwerbung für ähnliche Produkte und
(b) B2B-Kaltakquise für Produkte/Dienstleistungen im Kerntätigkeitsfeld
der potentiellen Kunden. Seite 245
- Anonymisierung von Daten hat schwerwiegende Auswirkungen
Der
Bundesdatenschutzbeauftragte hat ein Positionspapier zum Thema
„Anonymisierung“ veröffentlicht. Demnach muss dafür
eine Rechtsgrundlage gefunden werden, das Verarbeitungsverzeichnis
angepasst werden, die betroffenen Personen informiert werden,
eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt werden und
demzufolge immer auch ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.
Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie in einer XLS-Tabelle die
Spalte mit den Namen löschen! (Sorry für den zynischen
Ton, aber manchmal möchte man verzweifeln...) Seite 482
- Vertragliche Grundlage für Microsoft-Cloud
Viele
Unternehmen nutzen „Microsoft 365“ bzw. die „Azure-Cloud“. Wo
finden sich die dazugehörigen Datenschutz-Verträge?
Wir haben die Dokumente für Sie recherchiert. Die Verträge
sind letztlich recht gut gestaltet, sodass man sich wohl darauf
stützen kann. Seite 519
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
/ Impressum
|
|