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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 546 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 37 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Welchen Nutzen hat die PrivazyPlan.zip-Datei?
Fast
monatlich aktualisieren wir die Sammlung von Formularen und
Checklisten. Hier möchten wir noch einmal ausführlich
begründen, warum die Inhalte dieser ZIP-Datei für
Sie so außerordentlich wertvoll sind. Seite 29
- Ausführliche Erläuterungen zu den Transparenztexten
Die
Transparentzexte erfüllen u.a. die Persönlichkeitsrechte
gemäß der Artikel 13-15. Bisher waren die Erläuterungen
an verschiedenen Stellen im PrivazyPlan® verteilt. Nun findet
sich alles in EINEM Kapitel. Wir haben die Zusammenhänge
noch ausführlicher erklärt, weil die Transparenztexte
ganz besonders wichtig sind, um Bußgelder zu vermeiden.
Seite 30
- Ausführliche Erläuterungen zu den Stammblättern
Die
ca. 50 bußgeldbewehrten Pflichten der DS-GVO lassen sich
ohne das von uns entwickelte Konzept der „Stammblätter“
kaum erfüllen. In einem neuen Kapitel wird all dies nochmal
ausführlich beschrieben. Seite 33
- Die Auflagen der Drittland-Übermittlung gelten auch
für Auftragsverarbeiter
Der Artikel 44 ist auf alle
(!) Arten von Empfängern außerhalb Europas relevant.
Also auch für Auftragsverarbeiter. Dies wird an verschiedenen
Stellen im PrivazyPlan® klargestellt. Beispielhaft für
die Pflicht [GVO_013] auf Seite 41
- Dokumentations- und Meldepflichten aufgrund Corona
Verschiedene
staatliche Stellen fordern (bzw. empfehlen) Besucher- und Gästelisten.
Wenn das Unternehmen dem folgt, dann muss das Verarbeitungsverzeichnis
ergänzt werden. Unklar bleiben aber meist der konkrete
Zweck oder die Löschfrist oder Rechtsgrundlage. Seite 124
- Der Widerspruch gegen Tracking-Cookies in Deutschland
ist Geschichte
Nun ist es offiziell: Das Konzept des
Widerspruchs gemäß § 15 Abs. 3 TMG ist vom Bundesgerichtshofgekippt
(bzw. wurde in eine Einwilligungslösung umgedeutet). Demnach
sind (jetzt auch in Deutschland) bei Tracking-Cookies etc. die
Website-Banner mit Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit
illegal. Seite 243
- Nicht jedes HomeOffice ist auch „Telearbeit“… daher keine
Einwilligung
Braucht es eine Einwilligung der Beschäftigten
zum HomeOffice? Manche Fachleute bejahen dies mit einem Verweis
auf die Arbeitsstättenverordnung. Doch diese propagiert
einen 'Telearbeitsplatz', den es heutzutage wohl kaum noch gibt.
Seite 287
- Erhöhte Anforderungen an die Sicherheit von E-Mail-Servern
Die
deutschen Aufsichtsbehörden haben eine ausführliche
Orientierungshilfe veröffentlicht und hohe Anforderungen
an E-Mail-Server gestellt. Davon könnte jedes Unternehmen
betroffen sein. Wir erläutern ausführlich die E-MailSignatur
per S/MIME. Siehe neue Checkliste auf Seite 370 Bitte PrivazyPlan.zip
herunterladen (siehe Seite 27)!!!
- 750.000 € Bußgeld wegen biometrischer Arbeitszeiterfassung
In
den Niederlanden wurde ein extrem hohes Bußgeld verhängt,
weil eine biometrische Arbeitszeiterfassung nicht über
die erforderlichen Einwilligungen verfügte. Seite 464
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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