PrivazyPlan® 

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Juni 2020: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 546 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 37 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Welchen Nutzen hat die PrivazyPlan.zip-Datei?
    Fast monatlich aktualisieren wir die Sammlung von Formularen und Checklisten. Hier möchten wir noch einmal ausführlich begründen, warum die Inhalte dieser ZIP-Datei für Sie so außerordentlich wertvoll sind. Seite 29
     
  • Ausführliche Erläuterungen zu den Transparenztexten
    Die Transparentzexte erfüllen u.a. die Persönlichkeitsrechte gemäß der Artikel 13-15. Bisher waren die Erläuterungen an verschiedenen Stellen im PrivazyPlan® verteilt. Nun findet sich alles in EINEM Kapitel. Wir haben die Zusammenhänge noch ausführlicher erklärt, weil die Transparenztexte ganz besonders wichtig sind, um Bußgelder zu vermeiden. Seite 30
     
  • Ausführliche Erläuterungen zu den Stammblättern
    Die ca. 50 bußgeldbewehrten Pflichten der DS-GVO lassen sich ohne das von uns entwickelte Konzept der „Stammblätter“ kaum erfüllen. In einem neuen Kapitel wird all dies nochmal ausführlich beschrieben. Seite 33
     
  • Die Auflagen der Drittland-Übermittlung gelten auch für Auftragsverarbeiter
    Der Artikel 44 ist auf alle (!) Arten von Empfängern außerhalb Europas relevant. Also auch für Auftragsverarbeiter. Dies wird an verschiedenen Stellen im PrivazyPlan® klargestellt. Beispielhaft für die Pflicht [GVO_013] auf Seite 41
     
  • Dokumentations- und Meldepflichten aufgrund Corona
    Verschiedene staatliche Stellen fordern (bzw. empfehlen) Besucher- und Gästelisten. Wenn das Unternehmen dem folgt, dann muss das Verarbeitungsverzeichnis ergänzt werden. Unklar bleiben aber meist der konkrete Zweck oder die Löschfrist oder Rechtsgrundlage. Seite 124
     
  • Der Widerspruch gegen Tracking-Cookies in Deutschland ist Geschichte
    Nun ist es offiziell: Das Konzept des Widerspruchs gemäß § 15 Abs. 3 TMG ist vom Bundesgerichtshofgekippt (bzw. wurde in eine Einwilligungslösung umgedeutet). Demnach sind (jetzt auch in Deutschland) bei Tracking-Cookies etc. die Website-Banner mit Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit illegal. Seite 243
     
  • Nicht jedes HomeOffice ist auch „Telearbeit“… daher keine Einwilligung
    Braucht es eine Einwilligung der Beschäftigten zum HomeOffice? Manche Fachleute bejahen dies mit einem Verweis auf die Arbeitsstättenverordnung. Doch diese propagiert einen 'Telearbeitsplatz', den es heutzutage wohl kaum noch gibt. Seite 287
     
  • Erhöhte Anforderungen an die Sicherheit von E-Mail-Servern
    Die deutschen Aufsichtsbehörden haben eine ausführliche Orientierungshilfe veröffentlicht und hohe Anforderungen an E-Mail-Server gestellt. Davon könnte jedes Unternehmen betroffen sein. Wir erläutern ausführlich die E-MailSignatur per S/MIME. Siehe neue Checkliste auf Seite 370
    Bitte PrivazyPlan.zip herunterladen (siehe Seite 27)!!!
     
  • 750.000 € Bußgeld wegen biometrischer Arbeitszeiterfassung
    In den Niederlanden wurde ein extrem hohes Bußgeld verhängt, weil eine biometrische Arbeitszeiterfassung nicht über die erforderlichen Einwilligungen verfügte. Seite 464

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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