PrivazyPlan® 

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Oktober 2020: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 581 Seiten (+12 Seiten für die Geschäftsprozess-Analyse). Diesen Monat wurden insgesamt 36 Aktualisierungen vorgenommen.

Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Berufsgeheimnisträger beauftragen Inkasso-Unternehmen
    Dürfen beispielsweise Apotheker und Rechtsanwälte ihre Forderungen durch ein Inkasso-Unternehmen eintreiben lassen? Es gibt viele Gründe für die Annahme, dass dies (datenschutz-) rechtlich zulässig ist. Seite 120
     
  • Drittland-Datentransfer... eine einzige Baustelle
    Nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 herrscht eine enorme Unsicherheit hinsichtlich der Datentransfers z.B. in die USA. Es zeichnet sich ab, dass die Aufsichtsbehörden es diesmal ernst meinen; in Irland wurde es facebook verboten die Daten in die USA zu übermitteln!!! Die Verantwortlichen MÜSSEN jetzt reagieren (siehe weiter unten zur „Digitalen Strategie“). Hier im Rahmen der Pflicht [GVO_044] weisen wir auf diese Riesen-Baustelle hin. Seite 211
     
  • Was ist (Direkt-) Werbung?
    Viele Unternehmer sind sich nicht bewusst, wie weitgehend der Begriff der „Werbung“ zu interpretieren ist. Wir beschreiben hier auch die Grenzbereiche, damit Sie eine Abmahnung durch die Konkurrenz vermeiden können. Seite 246
     
  • E-Mails mit „qualifizierter Transportverschlüsselung“
    Seit Mai 2020 bestehen erhöhte Sicherheitsanforderungen an den Versand von E-Mails. Jetzt ist uns erstmalig ein Produkt bekannt geworden, welches diese Anforderungen erfüllt (nein, keine US-Software... ;-). Mit recht geringem Aufwand sind die umfangreichen Anforderungen (über-) erfüllt. Wir sind der Meinung, dass diese Lösung einen Blick wert ist. Seite 386
     
  • Drittland-Richtlinie
    Fast jedes Unternehmen in Deutschland nutzt auch US-Dienste; dies ist aber nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 nur noch schwer zu rechtfertigen. Das Topmanagement sollte hier und heute eine grundsätzliche Entscheidung treffen, wie damit konkret umgegangen werden soll. Stellen Sie Ihren Beschäftigten eine Drittland-Richtlinie zur Verfügung, um datenschutzkonform entscheiden zu können. Nur so ist ein einheitliches Vorgehen sichergestellt. Wir liefern ein konkretes Beispiel. Seite 418
     
  • Digitale Strategie (anlässlich Drittland-Datentransfers, z.B. USA)
    Sie wollen Ihr Geschäft weitergehend digitalisieren? Dann sollten Sie unbedingt auch die Drittland-Übermittlungen z.B. an die USA kritisch durchdenken. Hier drohen enorme Fehlinvestitionen. Bereiten Sie sich schon jetzt darauf vor, dass personenbezogene Daten nur noch im Einzelfall mit Einwilligung der betroffenen Personen in die USA transferiert werden dürfen. Lesen Sie hier unsere ausführlichen Denkanstöße für eine zukunftssichere digitale Strategie. Seite 548

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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