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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 581 Seiten (+12 Seiten für die Geschäftsprozess-Analyse). Diesen Monat wurden insgesamt 36 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Berufsgeheimnisträger beauftragen Inkasso-Unternehmen
Dürfen
beispielsweise Apotheker und Rechtsanwälte ihre Forderungen
durch ein Inkasso-Unternehmen eintreiben lassen? Es gibt viele
Gründe für die Annahme, dass dies (datenschutz-) rechtlich
zulässig ist. Seite 120
- Drittland-Datentransfer... eine einzige Baustelle
Nach
dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 herrscht eine enorme Unsicherheit
hinsichtlich der Datentransfers z.B. in die USA. Es zeichnet
sich ab, dass die Aufsichtsbehörden es diesmal ernst meinen;
in Irland wurde es facebook verboten die Daten in die USA zu
übermitteln!!! Die Verantwortlichen MÜSSEN jetzt reagieren
(siehe weiter unten zur „Digitalen Strategie“). Hier im Rahmen
der Pflicht [GVO_044] weisen wir auf diese Riesen-Baustelle
hin. Seite 211
- Was ist (Direkt-) Werbung?
Viele Unternehmer sind
sich nicht bewusst, wie weitgehend der Begriff der „Werbung“
zu interpretieren ist. Wir beschreiben hier auch die Grenzbereiche,
damit Sie eine Abmahnung durch die Konkurrenz vermeiden können.
Seite 246
- E-Mails mit „qualifizierter Transportverschlüsselung“
Seit
Mai 2020 bestehen erhöhte Sicherheitsanforderungen an den
Versand von E-Mails. Jetzt ist uns erstmalig ein Produkt bekannt
geworden, welches diese Anforderungen erfüllt (nein, keine
US-Software... ;-). Mit recht geringem Aufwand sind die umfangreichen
Anforderungen (über-) erfüllt. Wir sind der Meinung,
dass diese Lösung einen Blick wert ist. Seite 386
- Drittland-Richtlinie
Fast jedes Unternehmen in
Deutschland nutzt auch US-Dienste; dies ist aber nach dem EuGH-Urteil
vom 16.07.2020 nur noch schwer zu rechtfertigen. Das Topmanagement
sollte hier und heute eine grundsätzliche Entscheidung
treffen, wie damit konkret umgegangen werden soll. Stellen Sie
Ihren Beschäftigten eine Drittland-Richtlinie zur Verfügung,
um datenschutzkonform entscheiden zu können. Nur so ist
ein einheitliches Vorgehen sichergestellt. Wir liefern ein konkretes
Beispiel. Seite 418
- Digitale Strategie (anlässlich Drittland-Datentransfers,
z.B. USA)
Sie wollen Ihr Geschäft weitergehend digitalisieren?
Dann sollten Sie unbedingt auch die Drittland-Übermittlungen
z.B. an die USA kritisch durchdenken. Hier drohen enorme Fehlinvestitionen.
Bereiten Sie sich schon jetzt darauf vor, dass personenbezogene
Daten nur noch im Einzelfall mit Einwilligung der betroffenen
Personen in die USA transferiert werden dürfen. Lesen Sie
hier unsere ausführlichen Denkanstöße für
eine zukunftssichere digitale Strategie. Seite 548
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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