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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 610 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 38 Aktualisierungen vorgenommen.
Für den Einsatz von ZOOM wurden 35 Seiten an Anleitungen und sonstigen
Dokumenten erstellt.
Was sind die wichtigsten Neuerungen in diesem Monat?
- Ein Informations-Sicherheits-Managementsystem ist unverzichtbar!
Es
gibt viele, viele gute Gründe dafür, die technisch-organisatorischen
Maßnahmen systematisch zu betreiben und ausführlich
zu dokumentieren. In einem leidenschaftlichen Plädoyer
brechen wir eine Lanze für die Pflicht [GVO_032]. Seite
157
- Die Luft wird dünn für US-Cloud-Service-Provider
(wie „Microsoft 365“)
Bei den Drittland-Datentransfers
zieht sich bildlich gesprochen die Schlinge immer weiter zu.
Das Brüsseler Gremium „EDPB“ kann sich keine technische
Lösung vorstellen, die diese Dienste nutzbar macht. Die
Hamburger Aufsichtsbehörde geht entsprechenden Beschwerden
nach und stellt Fragen, auf die es derzeit keine befriedigenden
Antworten gibt. Es wird langsam brenzlig! Seite 215
- Löschen von Daten nach Widerspruch oder Widerruf
Eine
Löschung von personenbezogenen Daten ist erforderlich,
wenn eine betroffene Person gegen das berechtigte Interesse
des Verantwortlichen widerspricht oder ihre Einwilligung widerruft.
Diese beiden Aspekte sind nun im Löschkonzept explizit
erwähnt (bitte laden Sie das überarbeitete Formular
mittels der Privazyplan.zip herunter). Seite 331
- Formulierungsvorschläge für Drittland-Einwilligungen
Weil
die Einwilligung zum Datentransfer in ein Drittland (USA etc.)
immer wichtiger wird, haben wir hierfür ein eigenes Kapitel
geschaffen. Dort wird die Notwendigkeit nochmal ausführlich
begründet und zwei Formulierungsvorschläge geliefert.
Solange es keinen Nachfolger zum früheren EU-US-PrivacyShield
gibt, wird man verstärkt auf diese Einwilligungen angewiesen
sein. Seite 320
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Dieser wichtige
Begriff wird hier erklärt und die verschiedenen Szenarien
kurz beschrieben. Wichtig ist das Thema hinsichtlich der Drittland-Datentransfers,
wo eine Verschlüsselung als „zusätzliche Garantie“
zum EU-Standardvertrag gelten kann. Seite 499
- Datenschutz bei Berufsgeheimnisträgern
Hinsichtlich
der „sensiblen“ Datenkategorien gelten für Ärzte,
Rechtsanwälte, Apotheker un Sozialarbeiter etc. viele spezielle
Pflichten/Gesetze. Da kann man auch schon mal den Überblick
verlieren. Wir fassen alle Aspekte hier nochmal an zentraler
Stelle zusammen. Dieser Gesamtüberblick bringt durchaus
überraschende Details zum Vorschein. Seite 548
- Onlinemeetings mit ZOOM datenschutzkonform planen
Kann
man ZOOM in der B2B-Kommunikation datenschutzkonform nutzen?
Ja, das halten wir für machbar... und liefern insgesamt
35 Seiten, um dies zu untermauern und konkret anzuleiten. Seite
569
- Wie gestaltet man Videokonferenzen datenschutzkonform?
Ein
thematischer Dauerbrenner, der nach der Überprüfung
durch die Ber-liner Aufsichtsbehörde nochmal an Brisanz
zulegt. Alle US-Anbieter wären demnach pauschal abzulehnen. Wir
haben uns ganz besonders intensiv mit diesem Thema befasst und
eine pragmatische und praxisgerechte Lösung gefunden. Auch
die Drittland-Datentransfers (z.B. in die USA) können durchaus
entschärft werden. Seite 570
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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