Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 684 Seiten (zzgl. 312 Seiten mit zusätzlichen Inhalten
und Anleitungen). Diesen Monat wurden insgesamt 36 Aktualisierungen vorgenommen.
Was sind die wichtigsten Neuerungen in diesem Monat?
- Was tun, wenn der Auftragsverarbeiter den Datenschutz
verletzt?
Eine Datenschutzverletzung kann auch
von bei einem Ihrer Auftragsverarbeiter passieren. Wie geht
man damit um? Wie überzeugt man ihn zu einer Meldung bei
der Aufsichtsbehörde? Wir haben die Checkliste zu Datenschutzverletzungen
entsprechend erweitert. Seite 432
- Technisch-organisatorische Maßnahmen in MS-Excel-Tabelle
beschreiben
Wie konkret identifiziert man Bedrohungen
und Risiken? Wie bestimmt man die Höhe des Risikos? Welche
technisch-organisatorischen Gegenmaßnahmen kann man treffen?
Wir liefern hierfür konkrete Beispiele speziell für
das Schutzziel der VERTRAULICHKEIT; Sie finden dort 33 verschiedene
Vertraulichkeits-Risiken, die Sie bearbeiten können. Seite
530 und 651
- Cookies und die Einwilligungspflicht
Ab
dem 01.12.2021 gilt das neue TTDSG und somit auch das Bußgeld
gegen unrechtmäßige Cookies. Aus diesem Anlass haben
wir das Unterkapitel zu der Frage nach der Rechtmäßigkeit
von Cookies noch einmal gründlich überarbeitet. Was
nicht ganz unwichtig ist: Die Rechtsgrundlage des „berechtigten
Interesses“ fällt nun offiziell weg. Insgesamt beträgt
der Umfang der neuen/geänderten Inhalte ca. sechs Seiten.
Seite 615
- Überwachung von 3G am Arbeitsplatz
Nun
dürfen die Beschäftigten die Arbeitsstätte nur
noch unter 3G-Kriterien betreten. Die allermeisten allermeisten
ungeimpften Beschäftigten müssen nun täglich
einen negativen Coronatest vorweisen. Wieder einmal werden große
Entscheidungen im Turboschnellgang durch die gesetzgeberischen
Instanzen gepeitscht. Die Formulierungen wirken mitunter vage
und unausgegoren. Wir erläutern die Sachlage und liefern
ein Informationsblatt für die Beschäftigten. Seite
635
- Wann sind technisch-organisatorische Maßnahmen
wichtig?
Alle Welt spricht von technisch-organisatorischen
Maßnahmen. Doch es gilt eine wichtige Überlegung
zu klären, bevor man diese Maßnahmen do-kumentiert:
Was ist das Ziel Ihrer Überlegungen? Sie müssen sich
zunächst einen Fokus setzen und erst dann über die
Maßnahmen nachdenken (bzw. sie dokumentieren). Wir beschreiben
dies sehr ausführlich. Seite 648
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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