PrivazyPlan® 

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September 2021: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 660 Seiten (zzgl. 305 Seiten mit zusätzlichen Inhalten und Anleitungen). Diesen Monat wurden insgesamt 48 Aktualisierungen vorgenommen.

Was sind die wichtigsten Neuerungen in diesem Monat?

  • Geschlechtergerechte Sprache im PrivazyPlan®    
    Auch im Datenschutz ist nun das „gendern“ angekommen. Der PrivazyPlan® kann dies nicht ignorieren. Es wird Zeit für eine „Gender-Richtlinie“... und diese sollten Sie möglicherweise auch für Ihr Unternehmen erwägen. Seite 10
     
  • Der Arbeitgeber ist für den Betriebsrat verantwortlich  
    Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz besagt klipp und klar, dass der Betriebsrat ein Teil der verantwortlichen Stelle ist. Dies hat weitreichende Auswirkungen. Seite 17       
     
  • Vertrags-Kündigungs-Button
    Sie schließen mit Verbrauchern Verträge mit Dauerschuldverhältnis-Charakter an und sind nicht im Finanzbereich tätig? Dann müssen Sie ab dem 01.07.2022 eine einfache Kündigungsmöglichkeit einräumen. Seite 130        
     
  • Was tun, wenn eine „Zweckänderung“ nicht vermeidbar ist?        
    Es wurde schon viel darüber geschrieben, dass der Zweck einer Verarbeitung nicht geändert werden soll. Doch was tun, wenn’s unvermeidlich ist? Seite 138
     
  • Microsoft wirbt für EU-Datacenter       
    Microsoft 365 will in Europa den Datenschutz ab dem Jahr 2022 sicherstellen, indem die Daten nur noch in EU-Rechenzentren gespeichert werden. Ein entsprechendes Schreiben haben wir kritisch kommentiert. Seite 226   
     
  • Einwilligungen in elektronische Werbung 5 Jahre dokumentieren   
    Ab dem 01.10.2021 gilt eine neue Aufbewahrungsfrist für Einwilligungen hinsichtlich § 7 UWG. Der Bundesnetzagentur müssen die Einwilligungen für 5 Jahre nachgewiesen werden können. Seite 264  
     
  • Die weiche Pflicht [AUX_004] wurde überarbeitet 
    Die „weiche“ Plicht [AUX_004] zum Datenschutz im Betriebsratsbüro lautet nun eindeutig: Der Betriebsrat und die Unternehmensführung müssen nun kooperieren. Seite 312  
     
  • Formular für die gemeinsame Zuständigkeit mit dem Betriebsrat   
    Wie kann die Kooperation von Betriebsrat und Geschäftsführung konkret aussehen? Wir liefern eine ausführliche Vereinbarung. Seite 463   
     
  • Initial-Checkliste für den Datenschutz im Betriebsrat   
    Nun ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte offiziell für die Pflichtüberwachung im Betriebsrat zuständig. Diese Checkliste ist ein Anfang. Seite 466      
     
  • IT-Sicherheit für Kleinstunternehmen und Handwerker     
    Der VdS bietet mit der Richtlinie 10005 einen neuen (brandneuen) Ansatz, um die IT-Sicherheit zu beurteilen und zu optimieren. Seite 501        
     
  • Microsoft 365 datenschutzkonform bei der T-Systems hosten lassen       
    Hier werden die Daten verschlüsselt in der MS-Cloud gespeichert. Eine tolle Idee, wenn die 4.999 € Einrichtungsgebühr nicht wären. Seite 538   
     
  • MS-Exchange in Europa hosten    
    Die Unternehmen IONOS und OVH hosten MS-Exchange (nach eigenen Angaben) völlig isoliert von Microsoft... zu attraktiven Preisen. Seite 623

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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