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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.022 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 20 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Warnung vor IT-Sicherheitssoftware der Firma Kaspersky
Ein
absolutes Novum: Das Bundesamt für die Sicherheit in der
Informationstechnik warnt vor der Nutzung einer Software, weil
der Hersteller in Russland angesiedelt ist. [Manche
Menschen hätten sich im Jahr 2013 über eine Reaktion
dieser Art gefreut, als Edward Snowden die weltweite Bespitzelung
von befreundeten Staaten und demokratischen Institutionen durch
die USA öffentlich machte.]
- Annäherung von Europa und USA
Es gibt wohl
gewisse Fortschritte bei den Verhandlungen zu Drittland-Übermittlungen
in Richtung USA. Details wurden noch nicht bekannt. Auch wenn
der Erfolg noch in den Sternen steht (und Max Schrems schon
vorbeugend mit einer EuGH-Klage droht): Die Politik signalisiert
einen Lösungswillen in dieser sehr schwierigen Situation:
Derzeit verstoßen täglich viele Millionen Transfers
personenbezogener Daten in die USA gegen Artikel 44 DS-GVO.
- Formular zur Interessenabwägung überarbeitet
Die
Interessenabwägung gemäß Artikel 6 (1f) gehört
zu den kompliziertesten Herausforderungen der DS-GVO. Nach zwei
Jahren haben wir unsere Checkliste grundlegend überarbeitet.
Wir liefern zusätzliche Erläuterungen und Formulierungsvorschläge.
Im Kern ändert sich aber nichts, denn es muss eine schwierige
Abwägung zwischen sehr verschiedenen Rechtsgütern
vorgenommen werden (wirtschaftliches Interesse vs. Persönlichkeitsrechte).
- Drittland-Einwilligung mit datenschutzfreundlicher Alternative
Nun
liefern wir eine dritte Option einer Drittland-Einwilligung.
Diesmal ist eine datenschutzfreundliche Alternative implementiert.
Wenn eine beschäftige Person ihren Namen bzw. E-Mail nicht
in ein Drittland (z.B. USA) transferiert haben will, dann wird
alternativ mit Pseudonymen gearbeitet. Dies ist natürliche
sehr aufwändige Angelegenheit, die auch nicht in allen
Fällen funktionieren kann. Aber in manchen Fällen
kann auf diesem Weg eine wirklich funktionierende Drittland-Einwilligung
erreicht werden.
- Neues Bundes-Infektionsschutzgesetz:
- Corona-Schutzmaßnahmen
bei Beschäftigten in Medizin und Pflege - Keine 3G-Kontrolle
in Betriebsstätten Nun gilt die grundsätzliche
Impfpflicht in Medizin und Pflege. Wir schlagen einen datensparsamen
Weg vor und liefern die entsprechenden Eckpunkte für das
Verarbeitungsverzeichnis. Das Gesetz an sich lässt aber
viele Fragen offen, weil es auf die (datenschutzrechtliche)
Realität nicht eingeht. Für alle anderen Arbeitgeber/-innen
ist hingegen die Pflicht zur 3G-Kontrolle entfallen, und die
entsprechenden Daten müssen gelöscht werden.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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