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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.049 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 35 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Was ist „Profiling“?
Ein
Kreditinstitut soll 900.000 € Bußgeld zahlen, weil ein
unberechtigtes „Profiling“ durchgeführt wurde. Interessant…
aber was ist Profiling? Dies wird hier sehr ausführlich
erklärt. Somit sind Sie zukünftig in der Lage diesen
Sachverhalt in Ihrem Unternehmen frühzeitig zu erkennen…
und können ein entsprechendes Bußgeld vermeiden.
Seite 100
- Öffentliche Ausschreibungen berücksichtigen
Drittland-Datentransfers
Nimmt
Ihr Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen/Vergaben
teil? Dann dürfte es für Sie von Interesse sein, dass
eine erste Gerichtsentscheidung jenen Unternehmen den Zuschlag
verwehrt, die personenbezogene Daten in der US-Cloud speichern
(auch wenn diese auf Servern in Europa gehostet werden). Seite
240
- Einwilligungserklärung für E-Mails mit „einfacher“
Verschlüsselung
Es
gibt erhebliche rechtliche Unsicherheiten, ob Berufsgeheimnisträger
ihre E-Mails in besonderem Maße verschlüsseln müssen.
Und es ist unklar, ob dies per Einwilligung ausgeschlossen werden
kann. Wir formulieren eine entsprechende Einwilligungserklärung,
die in diesem Spannungsfeld helfen könnte. Seite 452
- Videokonferenz-Dienstleister sind keine Auftragsverarbeitung
Für
Anbieter wie ZOOM, MS-Teams etc. hat sich eine unerwartete Konsequenz
aus dem novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) ergeben:
Sie sind KEINE Auftragsverarbeitung mehr. Die entsprechenden
Verträge sind also nicht mehr relevant. Allerdings ist
noch unklar, was die weiteren Konsequenzen daraus sein könnten.
Seite 555
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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