Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.066 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 21 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier ist das wichtigste/umfangreichste Thema:
- PIA-Tool 3.0 getestet (zur Datenschutz-Folgenabschätzung)
Wir
haben die neue Version 3.0 des kostenlosen PIA-Tool getestet,
mit welcher man aus Sicht der französischen Aufsichtsbehörde
eine DatenschutzFolgenabschätzung gemäß Artikel
35 durchführen können soll. Doch auch diese Version
hat aus unserer Sicht schwerwiegende Mängel und führt
nicht zum Ziel. Seite 194
- Neue Software für Datenschutz-Folgenabschätzung
(„PIA-Expert“)
Mit unserem neuen
Expertensystem „PIA-Expert“ wollen wir hinsichtlich der Datenschutz-Folgenabschätzung
neue Maßstäbe setzen. Sie finden diese Software (aktuell
in der Pilot-Phase) unter https://dataprotectionexpert.eu/pia.aspx.
Seite 196
- Formular zur Datenschutz-Folgenabschätzung erweitert
Immer
mehr Unternehmen wollen ein internes Meldewesen für Fehlverhalten
einrichten („Whistleblowing“). Doch dafür ist vorab eine
DatenschutzFolgenabschätzung erforderlich. Daher haben
wir das diesbezügliche Formular überarbeitet. Seite
476
- Auftragsverarbeiter mit dem Prädikat „Trusted Data
Processor“
Die Berufsverbände GDD und BvD haben
gemeinsam einen neuen „Standard“ definiert, den nun auch die
ersten Auftragsverarbeiter erfüllen. Möglicherweise
wird sich dieses System durchsetzen und die Beurteilung von
Auftragsverarbeitern wird leichter fallen. (Sofern es überhaupt
europäische Konkurrenz gegen die datenschutzverletzenden
US-Dienste gibt.) Seite 564
- Sind IP-Adressen personenbezogen?
Diese Diskussion
ist schon sehr alt und scheint eigentlich schon entschieden.
Doch ein interessanter Fachbeitrag hinsichtlich der Google-FontProblematik
(wir berichteten) bringt unserer Meinung nach wieder frischen
Wind in die Diskussion. Wir schlagen einen Kompromiss vor… Seite
663
- Neue Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien
Im
nächsten PrivazyPlan® gehen wir näher darauf ein.
Seite 667
- Datenschutzkonferenz kann Microsoft 365 nicht empfehlen
Eine
aktuelle Prüfung der Verträge brachte keine nennenswerten
Fortschritte. Diese Dienste sind noch immer kritisch zu bewerten.
Seite 688
- Keine Impfpflicht mehr in Gesundheitseinrichtungen
Aufgrund
des § 20a IfSG mussten die Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen
gegen COVID-19 geimpft sein und dies auch nachweisen können.
Diese Impfpflicht entfällt nun und eine Löschung ist
zum 31.12.2022 erforderlich. Seite 693
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab
dem 01.01.2023 werden die Beschäftigten ihre AU nicht mehr
postsalisch an die Krankenkasse schicken. Vielmehr müssen
die Arbeitgebenden die AU elektronisch bei den Krankenkassen
abrufen. Sind Sie vorbereitet? Seite 702
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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