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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1006 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 40 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- EU-Guideline zum Recht auf Auskunft und Datenkopie
Brüssel
liefert einen 60-seitigen Leitfaden, um die Einhaltung des Artikel
15 („Auskunft“) anzuleiten. Es handelt sich hier zunächst
um einen zu diskutierenden Entwurf, daher liefern wir noch keine
Übersetzung ins Deutsche. Leider bleibt die – zumindest
aus deutscher Sicht – wichtigste Frage offen: Muss ein Verlangen
nach „Auskunft“ immer auch direkt mit einer umfassenden Datenkopie
beantwortet werden? Darauf liefert der EU-Leitfaden keine eindeutige
Antwort.
- Google Analytics nicht auf Basis von EU-Standarddatenschutzklauseln
Auf
die Beschwerde von NOYB hin hat die Österreichische Aufsichtsbehörde
in einem speziellen Fall die Nutzung von Google Analytics untersagt.
Hier kommen die gleichen Kritikpunkte zutage, die auch die deutschen
Aufsichtsbehörden immer wieder nennen. Der Übertragung
von personenbezogenen Daten in ein unsicheres Drittland fehlt
die Rechtsgrundlage (weil keine „Garantien“ im Rahmen des EU-Standarddatenschutzvertrags
geliefert werden). Leider findet sich kein Hinweis darauf, ob
eine explizite Drittland-Einwilligung die Situation gerettet
hätte (was die deutschen Aufsichtsbehörden neuerdings
pauschal verneinen).
- China hat ein neues Datenschutzrecht
Auch
in China gilt nun ein explizites Datenschutzrecht. In aller
Regel ist dies für Europäer nicht relevant. Dort sobald
man in China geschäftlich tätig ist, so kann es erforderlich
sein einen lokalen Repräsentanten zu benennen. Ganz ähnlich
dem Artikel 27 DS-GVO.
- Datenschutz-Compliance Index berechnen
Möchten
Sie Ihre Datenschutz-Compliance in Form von wenigen Kennzahlen
ausdrücken? Dann liefern wir Ihnen hierzu ein passendes
Konzept. Es vergibt für sechs verschiedene Bereiche Compliance-Indizes,
die auch in einer einzigen Zahl zusammengefasst werden können. Letztlich
läuft es darauf hinaus, dass alle hier im PrivazyPlan®
genannten Pflichten erfüllt werden müssen.
- Google-Fonts: Abmahnung und 100 € Schadenersatz
Das
LG München sah den Einsatz von externen Google-Fonts auf
Basis der Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“ als unzulässig
an. (Heutzutage mit dem Vorliegen des TTDSG gilt das um so mehr.)
Der Kläger durfte
zurecht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 100
€ Schadenersatz fordern. Wenn dieses
Beispiel Schule macht, dann wird der Betrieb so mancher Website
zu einem handfesten finanziellen Risiko. Denn viele Websites
binden externe Ressourcen z.B. aus den USA ein, ohne dafür
eine explizite Drittland-Einwilligung einzuholen.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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