PrivazyPlan® 

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Juni 2022: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 1.032 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 33 kleine Aktualisierungen vorgenommen. Ausnahmsweise gab es diesen Monat keine wichtigen/umfangreiche Themen.
  • Für wen gilt das Fernmeldegeheimnis?
    Gilt das Fernmeldegeheimnis auch für „normale“ Unternehmen, die keine Internet- und Telefonzugänge anbieten? Im Telekommunikationsgesetz hat sich eine Neuerung ergeben, die aber nur für wenige Unternehmen relevant sein dürfte. Und dann ist da (immer) noch die Frage, ob das Fernmeldegeheimnis gilt, wenn die Beschäftigten z.B. E-Mails privat nutzen
     
  • Formulierungsvorschlag für das Fernmeldegeheimnis       
    Wenn das Fernmeldegeheimnis für Ihre Organisation gelten sollte: Wie könnte dann eine entsprechende Verpflichtungserklärung aussehen? Wir liefern einen unverbindlichen Vorschlag.
     
  • EDV-Verhaltensregeln der Notare als Mini-ISMS?  
    Die Bundesnotarkammer hat EDV-Verhaltensregeln erlassen, die den Nachweis der IT-Sicherheit gemäß Artikel 32 (3) bewirken soll. Inhaltlich finden sich im Grunde genommen nur Selbstverständlichkeiten. Aber wenn dies für die sensiblen Daten der Notare ausreicht, warum dann nicht vielleicht auch für Ihr Unternehmen?
     
  • Wirksamer Schutz in US-Clouds durch „Confidential Computing“?   
    Die US-Software-Industrie arbeitet an einem neuen Mechanismus, um den Zugriff durch Administratoren und US-Sicherheitsdienste auf personenbezogene Daten zu verhindern. Im Kern geht es wohl darum, dass die Daten in speziell geschützten Speicherbereichen stattfinden. Dies ist hoffentlich keine „Nebelkerze“, sondern ein realistisch nutzbarer Ansatz.
     
  • Website-Reichweitenanalyse ohne Cookies 
    Drei beispielhafte Lösungswege zeigen auf, wie man die Reichweite der Website statistisch analysieren kann, ohne dafür Cookie-Einwilligungen einzuholen zu müssen. Dies ist insbesondere für jene Websites intereressant, die bisher ohne Cookie-Einwilligung auskamen und dies auch so beibehalten sollen.

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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