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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1012 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 34 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Datenschutz-Folgenabschätzung zu Microsoft-Produkten
In
den Niederlanden wurde sehr ausführlich untersucht, ob
Microsoft Teams, OneDrive und Sharepoint datenschutzkonform
eingesetzt werden können. Es ist u.a. der US-CLOUD-ACT,
der ein unberechenbares Datenschutz-Risiko darstellt. Seite
232
- Leitlinie zur Informationssicherheit
Wollen
Sie ein Informations-Sicherheits-Managementsystem errichten?
Dann sollten das Topmanagement unbedingt mit einer allgemeinen
Leitlinie beginnen. Das ist wichtig, weil hier grundlegende
Weichen gestellt werden. Seite 435
- EU Cloud-of-Conduct... was ist er wert?
Kürzlich
warb Microsoft damit dem EU-Cloud-of-Conduct beigetreten zu
sein. Hier wirbt Microsoft also für das eigene Datenschutzniveau.
Doch was steckt dahinter? Es bedurfte langwieriger Recherchen,
um das herauszufinden. Unser Ergebnis fällt ernüchternd
aus: Hier finden sich keine Drittland-Garantien und somit hilft
all dies derzeit überhaupt nicht weiter. Seite 534
- Verschlüsselung in der Microsoft-Azure-Cloud
Wer
sagt denn, dass man Daten in der Azure-Cloud nicht wirksam verschlüsseln
könnte, sodass auch Microsoft nicht auf die Klartextdaten
zugreifen kann? Für nur 3.000 € monatlich ist dies machbar.
Seite 561
- Geschäftsführung haftet für Schadenersatz
!?
Das OLG Dresden hat ein brisantes
Urteil gesprochen. Demnach handeln GmbH-Geschäftsführer/-innen
gemeinsam Verantwortlich mit der GmbH. Dementsprechend seien
sie auch gesamtschuldnerisch für Schadenersatzforderungen
haftbar zu machen. Was soll man davon halten? Die Urteilsbegründung
ist zu kurz und zu oberflächlich, als dass man die richterliche
Datenschutzkompetenz beurteilen könnte. Sollte sich diese
Auffassung verbreiten, dann wäre der Job als GmbH-Geschäftsführer/-in
ein unkalkulierbares Risiko. Die entsprechenden Versicherer
werden sich darüber freuen und viele Neukunden gewinnen
können. Wir bleiben dran! Seite 584
- Vorsicht mit URL-Shortener
Sie
möchten in Papierdokumenten auf eine Ihrer Webseiten verlinken,
aber die URL ist zu lang, als dass sie abtippbar wäre?
Hierfür nutzt man die kostenlosen Dienste der URL-Shortener.
Doch Vorsicht: Auch hier muss der Datenschutz gewahrt bleiben.
Wenn Sie einen US-Anbieter nutzen, so ist das Kind schon in
den Brunnen gefallen, noch bevor Ihre Webseite geöffnet
wird. Seite 636
- Daten per E-Mail aushändigen... aber richtig
Ein
interessanter Rechtsstreit vor dem OLG Düsseldorf lässt
die Frage aufkommen: Wie sendet man einer Person per E-Mail
deren Daten, wenn man telefonisch dazu gebeten wird? Natürlich
lässt man sich die E-Mail-Adresse NICHT per Telefon
diktieren... sondern man bittet um eine E-Mail, wo dieses Verlangen
geäußert wird, auf an deren Adresse man dann antwortet!
Aber diese Option haben das Gericht und die Verantwortlichen
leider völlig übersehen. Seite 558
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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