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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.054 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 27 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Ab dem 27.12.2022 gelten nur noch die neuen EU-Standardvertragsklauseln
Hatten Sie schon vor längerer Zeit mit (Cloud-)
Dienstleistern die sogenannten EU-Standarddatenschutzklauseln
vereinbart? Dies war Ihre Rechtsgrundlage für den Datentransfer
in ein Drittland (wie z.B. die USA)? Dann haben Sie jetzt noch
7 Wochen Zeit, um auf die neuen Vertragsvorlagen umzusteigen,
die Brüssel zur Verfügung gestellt hat. Seite 233
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Das
Bundesarbeitsgericht hat beschlossen, dass ab sofort alle Arbeitgeber
in Deutschland die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu dokumentieren
haben. Das Modell der „Vertrauensarbeitszeit“ ist passé.
Bitte prüfen Sie, ob Sie dieser Forderung nachkommen wollen.
Die Datenschutzbeauftragten stehen hier beratend zur Verfügung
und dokumentieren diese neue (Daten-) Verarbeitung im Verarbeitungsverzeichnis.
Seite 418
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnis (Formular)
Wir
liefern eine konkrete Vorlage, um die beschäftigten Personen
zum Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu sensibilisieren.
Seite 653
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
/ Impressum
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