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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.093 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 114 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind
die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Vertrag als Rechtsgrundlage für eine (Daten-) Verarbeitung?
Der
EuGH hat diesbezüglich strenge Auflagen formuliert, weshalb
Verantwortlich sich intensive Gedanken über den inhaltlichen
Kern eines Vertrags Gedanken machen müssen. Der Meta-Konzern
muss seine personalisierte Werbung nun per Einwilligung legitimieren.
In der betrieblichen Praxis hat dies Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag
als Rechtsgrundlage. Seite 143
- US-Angemessenheitsbeschluss ändert nichts an der
Vertragspflicht
Auch
wenn viele US-Dienstleister seit dem 17.07.2023 auf der Liste
des „Data Privacy Framework“ erscheinen, so ist nach wie vor
ein Vertrag für den eigentlichen Datentransfer erforderlich.
In den meisten Fällen wird es sich um einen Vertrag zur
Auftragsverarbeitung handeln. Seite 228
- PrivazyPlan® berücksichtigt den neuen US-Angemessenheitsbeschluss
Gefühlt
10% des PrivazyPlan® beschäftigten sich mit der Problematik
von Datentransfers in die USA. Der neue Angemessenheitsbeschluss
hat diese Probleme teilweise gelöst. Nun
mussten dutzende Textpassagen überarbeitet werden, die
in den letzten drei Jahren erarbeitet wurden (seit dem EuGH-Urteil
im Juli 2020, welches das EU-US PrivacyShield fristlos kippte).
An über 650 Stellen finden sich die Worte „Drittland“,
„USA“ etc.… und überall muss nun die neue Rechtslage beachtet
werden (insgesamt an über 35 Stellen). Auch im eigentlichen
Kapitel zum Angemessenheitsbeschluss sind viele neue Erkenntnisse
hinzugekommen… es lohnt sich, nochmals reinzuschauen. Seite
248
- Beauftragung eines US-Dienstleisters auf Basis des EU-US-DPF
Nach
dem EU-Angemessenheitsbeschluss hinsichtlich der USA stellt
sich nun die Frage: Sind Ihre US-Dienstleister dort korrekt
gelistet? Gibt es passende Vertragsgrundlagen? Eine neue Checkliste
hilft bei der Beurteilung und Dokumentation. Seite 521
- Zugangsdienst „Login mit Microsoft“ wurde gehackt
Eine
Art „Masterkey für große Teile der Microsoft-Cloud“
ist in die Hände chinesischer Hacker/-innen gelangt. Das
Ziel waren die u.a. die E-Mails von 25 europäischen Regierungsorganisationen.
Diesen Vorfall dürfte man schon fast als einen GAU bezeichnen.
Die Fachwelt ist fassungslos… Microsoft hält sich mit Stellungnahmen
zurück. Einmal mehr müssen wir feststellen: Das Auslagern
in die Cloud birgt reale Risiken in sich. Seite 727
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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