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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.070 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 23 Aktualisierungen vorgenommen.
Hier ist das wichtigste/umfangreichste Thema:
- Kein Musical-Besuch wegen Gesichtserkennung
In
einer Welt ohne Datenschutz darf man eventuell ein Musical nicht
besuchen, weil man Mitarbeiter/-in eine Anwaltskanzlei ist.
Seite 40
- Angemessenheitsbeschluss für US-Unternehmen macht
Fortschritte
Dies betrifft den Datentransfer an
Unternehmen in den USA. Die EU-Kommission hat einen 135-seitigen
Entwurf geliefert, um den Datentransfer in die USA zu vereinfachen.
Dies wurde durch die Unterzeichnung eine „Executive Order“ des
US-Präsidenten möglich. Nun müssen die anderen
EU-Gremien entscheiden, ob das eine geeignete Basis ist. Seite
242
- US-Cloud-Act als Hürde für
EU-Unternehmen mit Drittland-Konzernmutter
Dies
betrifft den Datentransfer an EU-Unternehmen (die einen Drittland-Konzernbezug
haben). Die deutschen Aufsichtsbehörden thematisieren die
Möglichkeit des Zugriffs auf europäische Daten durch
Drittland-Gerichte und Sicherheitsbehörden (Stichwort
„US-Cloud-Act“).
Ab
jetzt steht die Beauftragung insbesondere von US-basierten Unternehmen
in Europa vor enormen Hürden. Diese Unternehmen müssen
glaubhafte Maßnahmen darlegen, dass sie keine Daten in
ihre Heimat-Drittländer übermitteln. Wenn dies nicht
gelingt, so dürfen sie nicht beauftragt werden. Nachdem
europäische Gremien sich bereits ähnlich geäußert
hatten, liegt nun auch eine entsprechende Stellungnahme aus
Deutschland vor. Der Einsatz der EU-Niederlassungen von Microsoft,
Apple, Amazon, Google und Cloudflare etc. steht nun vor ganz
„neuen“ Herausforderungen. Seite 244
Das Formular
zur Auswahl eines Auftragsverarbeiters muss dementsprechend
um ein neues Kriterium erweitert werden. Das ist (leider) eine
weitere schwerwiegende Hürde, die genommen werden muss.
Seite 403
- Einwilligung in Drittland-Datentransfer… der Sammel-Account
als Alternative
Prinzipiell können Beschäftigte
in einen Drittland-Datentransfer einwilligen. Aber wie stellt
man die Freiwilligkeit sicher? Es bedarf einer datenschutz-freundlichen
Alternative. Wie wäre es mit einem nicht-personalisierten
Sammel-Account, den die Beschäftigten optional nutzen können?
Wir liefern einen Formulierungsvorschlag. Seite 372
- Hinweisgeber-Schutzgesetz macht Fortschritte
Der
Bundestag hat ein Gesetz zum EU-konformen Whistleblowing verabschiedet,
welches noch die Hürde des Bundesrats nehmen muss. Frühestens
im Juni kann es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden,
wodurch Unternehmen ab 50 Beschäftigten handeln müssten.
Seite 450
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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