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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.087 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 32 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind
die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- „Rechtmäßigkeit“ bedarf mehr als nur einer
Rechtsgrundlage
Der EuGH hatte im Mai entschieden eine
Liste von Kriterien geliefert, welche eine (Daten-) Verarbeitung
erfüllen muss, um aus übergreifender Sicht „rechtmäßig“
zu sein. Dementsprechend wurde das Kapitel der „Rechtsgrundlagen“
um diesen Aspekt erweitert. Neue Pflichten erwachsen daraus
nicht; es geht viel mehr darum, dass es nun eine offizielle
und abschließende Kriterien-Liste gibt. Seite 131
- Checkliste zur Feststellung der „Rechtmäßigkeit“
Im
betrieblichen Alltag stellt sich immer wieder die Frage, ob
eine bestimmte (Daten-) Verarbeitung wohl rechtmäßig
sei. Basierend auf den EuGH-Kriterien liefern wir nun eine entsprechende
Checkliste. Wann immer Sie eine neue Verarbeitung planen (oder
bei einer Bestehenden ins Grübeln kommen): Diese Checkliste
kann Ihnen helfen. Seite 367
- Das Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) ist in Kraft
Am
02.06.2023 wurde dieses Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das „Whistleblowing“ wird also spätestens ab dem 17.12.2023
in vielen deutschen Organisationen Realität sein. Doch
schon jetzt besteht (auch) für Organisationen mit 50 bis
249 Beschäftigten ein konkreter Handlungsbedarf: Sie müssen
einen geeigneten Anbieter aussuchen und darauf basierend eine
Datenschutz-Folgenabschätzung (mit positivem Ergebnis!)
durchführen. Dafür sind 6 Monate nicht viel Zeit.
Seite 531
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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