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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.103 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 18 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind
die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Keinerlei Einschränkungen beim Verlangen auf Datenkopie
Wie
bereits von uns vermutet, so gibt es keine „rechtsmissbrauchenden“
Ersuchen von Datenkopien. Der EuGH hatte dies im Oktober 2023
entschieden. Nun ist es also offiziell: Sowohl hinsichtlich
des Umfangs, als auch hinsichtlich der Motivation gibt es im
Prinzip keinerlei Einschränkungen. Die Verantwortlichen
müssen die Daten aushändigen. Seite 67
- Facebook-Fanpages noch immer in der Kritik
Seit
12 Jahren streiten die Datenschutz-Aufsichtsbehörden gegen
die Facebook-Fanpages; vor dem EuGH bekamen sie im Jahr 2018
Recht… trotzdem gibt es keine Anzeichen, dass nicht-öffentliche
Verantwortliche eine Abschaltung zu erwarten hätten. Wie
ist der Stand der Dinge? Seite 214
- Neue Checkliste „Videoaufzeichnung einsehen und nutzen“
Die
Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der Videoüberwachung
ist ein unerfreuliches Thema, denn dann lag wohl ein Einbruch,
Diebstahl oder Vandalismus vor. Diese neue Checkliste führt
Sie sicher durch diesen Vorgang. Seite 352
- Microsoft „stibitzt“ E-Mail-Passwort von Verbrauchern
im neuen „Outlook“
Einmal mehr müssen Verbraucher
lernen, dass Microsoft vielleicht nicht immer offen und ehrlich
ist. Unter MS-Windows 11 wird standardmäßig ein E-Mail-Client
„Outlook“ installiert, der recht raffiniert zu einer Synchronisierung
externer E-Mail-Accounts auffordert. Dabei wird in den meisten
Fällen das E-Mail-Account-Passwort an Microsoft gesendet.
Tja, auch E-Mail-Clients kann man nicht blind vertrauen. Seite
604
- Sichere E-Mails durch „Proton“
Eine
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails muss nicht immer
kompliziert sein. Der Schweizer E-Mail-Anbieter „Proton AG“
bietet eine Opensource-Software an, die standardmäßig
im Hintergrund die E-Mail-Inhalte verschlüsselt. Ein innovatives
Produkt zum fairen Preis. Seite 605
- Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung bei E-Mails von Berufsgeheimnisträgern?
Die
Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Bremen legt den dortigen
Anwälten die Pistole auf die Brust: Anwälte müssen
E-Mails Ende-zu-Ende verschlüsseln. Wir liefern eine Reihe
von Lösungswegen. Seite 670
- Der EU-Data-Act kommt
Durch
die DS-GVO wird bekanntlich der Umgang mit personenbezogene
Daten reglementiert. Ab Mitte 2025 trifft es auch die nicht-personenbezogenen
Daten. Mittlere Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
müssen dann auch „interne“ IT-Nutzungsdaten aushändigen…
und dürfen sie für eigene Zwecke nur noch verwenden,
wenn die Nutzer/-innen vertraglich zustimmen. Ein ziemlicher
Hammer, der da auf mittelgroße Organisationen der EU zukommt;
die Benennung eines „Daten-Beauftragten“ (nein, nicht „Datenschutz-Beauftragten)
ist wohl unumgänglich. Seite 705
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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