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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.089 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 21 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind
die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Postalische Direktwerbung per Lettershop
Der datenschutzfreundliche
Versand von postalischer Direktwerbung per „Lettershop“ wird
von der niedersächsischen Aufsichtsbehörde sehr kritisch
gesehen. Die Verantwortlichen in diesem Bundesland sollten vorsichtig
agieren. Seite 214
- Neue Checklisten zur IT-Sicherheit vom BSI
Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik liefert
zwei neue Checklisten zur IT-Sicherheit. Erfreulicherweise sind
diese sehr übersichtlich und gut erläutert. Jene Unternehmen,
die ihre IT-Sicherheit noch nicht systematisch betreiben, haben
nun zwei Gründe weniger dies in die ferne Zukunft zu vertagen.
Es gilt zu bedenken: Im Falle einer Datenschutzverletzung
wird eine Aufsichtsbehörde solch ein IT-Sicherheitskonzept
erwarten… ansonsten könnte es teuer werden. Seite 571
- Webbrowser-Fingerprinting ermöglicht interessenbezogene
Werbung
Die Wellen rund um die Website-Cookies
sind noch nicht ganz abgeklungen, da kommt schon die nächste
Technologie um die Ecke. Der Google-Tag-Manager kann „Endgeräte“
mitunter recht gut identifizieren und letztlich interessenbasierte
Werbung anzeigen. Wir zeigen auf, wo man die diesbezüglichen
Einstellungsmöglichkeiten findet. Eine datenschutzkonforme
Website sollte hierfür Einwilligungen einholen (auch wenn
Google dieses Fingerprinting noch VOR dem Einwilligungsbanner
erheben kann). Seite 701
- Handreichung einiger Aufsichtsbehörden zu Microsoft
365
Einige deutsche Aufsichtsbehörden schließt
sich einer 21 seitigen Handreichung an, die den datenschutzkonformen
Umgang mit Microsoft 365 beschreibt. Die 23 Kernforderungen
sind allerdings teilweise so realitätsfern, dass es letztlich
auf ein Verbot hinausläuft. An dieser Stelle
möchten wir unsere Verwunderung darüber zum Ausdruck
bringen, wie unsere Fachkolleginnen und /-Kollegen diese Handreichung
kommunizieren. Dort liest es sich so, als hätte man endlich
einen praxisgerechten Leitfaden, um die bestehenden Vertragsprobleme
zu lösen… das halten wir für grob irreführend.
Seite 710
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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