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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.150 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 53 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind
die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Agentur für Website-Gestaltung haftet für Cookie-Einwilligungen?
Das
OLG Frankfurt/Main erweitert in einem Eilverfahren den Kreis
der Cookie-Verantwortlichen. Wer auch immer direkt oder indirekt
an einer Website gestaltet, der kann für fehlende Cookie-Einwilligungen
verantwortlich gemacht werden. Das gilt auch für externe
Berater oder Agenturen, selbst wenn sie keinen direkten Einfluss
auf die Website haben. Seite 312
- Kann man generative KI überhaupt rechtskonform einsetzen?
Eine
neue „Bombe“ im PrivazyPlan® ist entstanden. Die aktuellen
KI-Systeme wie z. B. ChatGPT widersprechen möglicherweise
in jeder Hinsicht der DS GVO. Wie werden die Aufsichtsbehörden
damit umgehen? Werden sie möglicherweise ganz bewußt
unerfüllbare Forderungen stellen, damit sie klare Verbote
aussprechen müssen? Dies ist der Beginn hitziger Diskussionen
um die Datenschutzrelevanz von KI-Systemen. Seite 366
- Wichtige Passwort im Notfall an Nachfolger weitergeben
Die
Verfügbarkeit ganzer Geschäftsprozesse kann davon
abhängen, dass im äußersten Notfall auch sehr
sensible Passworte ein stellvertretende Person weitergegeben
werden. Doch wie realisiert man dies, ohne diese Passwörter
frühzeitig offenbaren? Beim Notar… oder mit einer Notfall-Funktion
in Passwort-Tresoren. Seite 491
- KI-Checkliste um einen wichtigen Punkt erweitert
Die
Checkliste zur Nutzung eines neuen KI-Systems aus dem letzten
Monat wird um eine wichtige Fragestellung ergänzt. Seite
553
- Schadenersatz: Fand eine „rechtswidrige Verarbeitung“
statt?
Es gibt erfreulicherweise
ein neues Kriterium zur rechtlichen Einschätzung von Schadenersatzforderungen:
Der von der betroffenen Person bemängelte Sachverhalt muss
sich auf eine „rechtswidrige Verarbeitung“ stützen. Das
bedeutet im Umkehrschluss, dass andere diffuse Belange (wie
z.B. eine verspätete Auskunft) keinen Schadenersatz auslösen
können. Seite 662
- Fernunterricht unterliegt speziellen Auflagen
Sie
bieten Verbrauchern ein Fernunterricht an und stellen auch Prüfungsfragen?
Dann kommt leider zusätzliche Bürokratie auf Sie zu.
Seite 742
- Barrierefreier Zugang zur Datenschutzerklärung einer
Website
Anbieter von Produkten
oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
müssen umfangreiche Maßnahmen zum barrierefreien
Zugang ermöglichen (z. B. für sehbehinderte Menschen).
Seite 758
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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