PrivazyPlan® 

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August 2024: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 1.150 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 53 Aktualisierungen vorgenommen.

Dies sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Agentur für Website-Gestaltung haftet für Cookie-Einwilligungen?        
    Das OLG Frankfurt/Main erweitert in einem Eilverfahren den Kreis der Cookie-Verantwortlichen. Wer auch immer direkt oder indirekt an einer Website gestaltet, der kann für fehlende Cookie-Einwilligungen verantwortlich gemacht werden. Das gilt auch für externe Berater oder Agenturen, selbst wenn sie keinen direkten Einfluss auf die Website haben. Seite 312    
     
  • Kann man generative KI überhaupt rechtskonform einsetzen?       
    Eine neue „Bombe“ im PrivazyPlan® ist entstanden. Die aktuellen KI-Systeme wie z. B. ChatGPT widersprechen möglicherweise in jeder Hinsicht der DS GVO. Wie werden die Aufsichtsbehörden damit umgehen? Werden sie möglicherweise ganz bewußt unerfüllbare Forderungen stellen, damit sie klare Verbote aussprechen müssen? Dies ist der Beginn hitziger Diskussionen um die Datenschutzrelevanz von KI-Systemen. Seite 366     
     
  • Wichtige Passwort im Notfall an Nachfolger weitergeben  
    Die Verfügbarkeit ganzer Geschäftsprozesse kann davon abhängen, dass im äußersten Notfall auch sehr sensible Passworte ein stellvertretende Person weitergegeben werden. Doch wie realisiert man dies, ohne diese Passwörter frühzeitig offenbaren? Beim Notar… oder mit einer Notfall-Funktion in Passwort-Tresoren. Seite 491 
     
  • KI-Checkliste um einen wichtigen Punkt erweitert        
    Die Checkliste zur Nutzung eines neuen KI-Systems aus dem letzten Monat wird um eine wichtige Fragestellung ergänzt. Seite 553  
     
  • Schadenersatz: Fand eine „rechtswidrige Verarbeitung“ statt?    
    Es gibt erfreulicherweise ein neues Kriterium zur rechtlichen Einschätzung von Schadenersatzforderungen: Der von der betroffenen Person bemängelte Sachverhalt muss sich auf eine „rechtswidrige Verarbeitung“ stützen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass andere diffuse Belange (wie z.B. eine verspätete Auskunft) keinen Schadenersatz auslösen können. Seite 662  
     
  • Fernunterricht unterliegt speziellen Auflagen   
    Sie bieten Verbrauchern ein Fernunterricht an und stellen auch Prüfungsfragen? Dann kommt leider zusätzliche Bürokratie auf Sie zu. Seite 742  
     
  • Barrierefreier Zugang zur Datenschutzerklärung einer Website    
    Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen umfangreiche Maßnahmen zum barrierefreien Zugang ermöglichen (z. B. für sehbehinderte Menschen). Seite 758

  Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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