PrivazyPlan® 

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Januar 2024: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 1.107 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 28 Aktualisierungen vorgenommen.

Dies sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Eine grobe Orientierung im „Wirrwarr“ der vielen Rechtsgrundlagen       
    Im Datenschutzrecht gilt das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist also pauschal verboten… es sei denn, man kann für sein Handeln eine konkrete Rechtgrundlage nennen. Aus diesem Grund ist es elementar wichtig ein „Gefühl“ für die Struktur der Rechtsgrundlagen zu haben. In einem neuen Unterkapitel haben wir alles nochmal kurz und bündig zusammengefasst. Seite 129      
  • Warum sind die Rechtsgrundlagen im Detail so schwierig? 
    Warum umfasst das Kapitel der Rechtsgrundlagen unglaubliche 20 Seiten (und damit ist das Thema noch nicht erschöpfend behandelt)? Was ist daran so schwierig? Die Gründe dafür werden in diesem neuen Unterkapitel beschrieben. Hier erhalten Sie einen Einblick in die Welt der Datenschutzbeauftragten und die damit verbundenen Herausforderungen. Seite 130 
  • Artikel 6 DS-GVO – der Dreh- und Angelpunkt     
    Ausgelöst durch ein EuGH-Urteil wurde die Systematik der Rechtsgrundlagen vollkommen neu betrachtet und beurteilt. Die Fachwelt war sich schon immer uneinig, wie die Vielzahl der Rechtsgrundlagen (aus DS-GVO, BDSG, TTDSG etc.) untereinander ins Verhältnis zu setzen sind. Der EuGH betont seit dem Jahr 2011, dass allein der Artikel 6 DS-GVO die Rechtsgrundlage darstellt und dass andere Regelungen lediglich „spezielle Anforderungen“ darstellen. Dies gilt sogar für den Artikel 9 DS-GVO in Hinblick auf die „sensiblen“ Daten; auch dieser wird lediglich als eine Sammlung spezieller Anforderungen“ angesehen.
    Aufgrund dieser konsequenten EuGH-Rechtsprechung wurde der PrivazyPlan® vollständig überarbeitet. An fast 400 Stellen ist das Wort „Rechtsgrundlage“ zu finden; und jede einzelne Stelle wurde geprüft und ggf. überarbeitet. Hierdurch sind viele dutzend Änderungen erfolgt, wobei aber nur ein Teil davon farblich markiert wurde.   
    => Diejenigen, die für die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses gemäß Artikel 30 zuständig sind, können nun die Rechtsgrundlagen entsprechend anpassen. Auch die Stammblätter und Transparenztexte können davon betroffen sein. Seite 131

 

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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