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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.107 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 28 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind
die wichtigsten/umfangreichsten Themen:
- Eine grobe Orientierung im „Wirrwarr“ der vielen Rechtsgrundlagen
Im
Datenschutzrecht gilt das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist also pauschal verboten…
es sei denn, man kann für sein Handeln eine konkrete Rechtgrundlage
nennen. Aus diesem Grund ist es elementar wichtig ein „Gefühl“
für die Struktur der Rechtsgrundlagen zu haben. In einem
neuen Unterkapitel haben wir alles nochmal kurz und bündig
zusammengefasst. Seite 129
- Warum sind die Rechtsgrundlagen im Detail so schwierig?
Warum
umfasst das Kapitel der Rechtsgrundlagen unglaubliche 20 Seiten
(und damit ist das Thema noch nicht erschöpfend behandelt)?
Was ist daran so schwierig? Die Gründe dafür werden
in diesem neuen Unterkapitel beschrieben. Hier erhalten Sie
einen Einblick in die Welt der Datenschutzbeauftragten und die
damit verbundenen Herausforderungen. Seite 130
- Artikel 6 DS-GVO – der Dreh- und Angelpunkt
Ausgelöst
durch ein EuGH-Urteil wurde die Systematik der Rechtsgrundlagen
vollkommen neu betrachtet und beurteilt. Die Fachwelt war sich
schon immer uneinig, wie die Vielzahl der Rechtsgrundlagen (aus
DS-GVO, BDSG, TTDSG etc.) untereinander ins Verhältnis
zu setzen sind. Der EuGH betont seit dem Jahr 2011, dass allein
der Artikel 6 DS-GVO die Rechtsgrundlage darstellt und dass
andere Regelungen lediglich „spezielle Anforderungen“ darstellen.
Dies gilt sogar für den Artikel 9 DS-GVO in Hinblick auf
die „sensiblen“ Daten; auch dieser wird lediglich als eine Sammlung
spezieller Anforderungen“ angesehen. Aufgrund dieser konsequenten
EuGH-Rechtsprechung wurde der PrivazyPlan® vollständig
überarbeitet. An fast 400 Stellen ist das Wort „Rechtsgrundlage“
zu finden; und jede einzelne Stelle wurde geprüft und ggf.
überarbeitet. Hierdurch sind viele dutzend Änderungen
erfolgt, wobei aber nur ein Teil davon farblich markiert wurde. =>
Diejenigen, die für die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses
gemäß Artikel 30 zuständig sind, können
nun die Rechtsgrundlagen entsprechend anpassen. Auch die Stammblätter
und Transparenztexte können davon betroffen sein. Seite
131
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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