PrivazyPlan® 

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Mai 2024: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 1.116 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 27 Aktualisierungen vorgenommen.

Dies sind die wichtigsten/umfangreichsten Themen:

  • Happy Birthday Datenschutz!
    Am 25.05.2024 jährt sich der europäische Datenschutz zum achten Mal. Wer hätte gedacht, dass das gute, alte, gemütliche Bundesdatenschutzgesetz aus dem Jahr 1973 einmal solch eine Entwicklung nehmen würde? Zu diesem Geburtstag machen wir der Welt ein Geschenk: Den PrivazyPlan® gibt es nun in einer kostenfreien Freemium-Version (siehe Seite 7).
     
  • E-Mail an Bestandskunden nur nach vorheriger Information
    Die Direktwerbung an Bestandskunden für ähnliche Produkte per E-Mail ist ein wichtiges Marketinginstrument. Dies ist aber nur dann rechtmäßig, wenn die (Neu-) Kunden schon bei der Erhebung der Daten darüber informiert wurden und von deren Widerspruchsrecht erfahren haben. Seite 302
     
  • „Neue“ Deutsche Gesetze zum Internet: DDG und TDDDG
    Die deutsche Gesetzgebung zum Internet kommt nicht zur Ruhe. Das Telemediengesetz (TMG) ist nun Geschichte und wird vom neuen DigitaleDienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Das recht neue TTDSG wurde nun zu TDDDG Umbenannt. Seite 543
     
  • Videokonferenzen mit „BigBlueButton“
    Wie wäre es mit einer OpenSource-Videokonferenz-Software, die in Deutschland gehostet wird? Auch ein Wegfall des EU-US Data Privacy Framework (DPF) wäre da kein Problem. Wir haben BigBlueButton getestet und sind zufrieden. Recht interessant ist auch das Lizenzmodell, welches nach „Teilnehmern“ statt „Nutzer“ abrechnet. Übrigens ist z. B. bei www.bbbserver.de auch eine Telefoneinwahl möglich. Seite 720
     
  • KI-Richtlinie für die Beschäftigten
    Wir schlagen hier eine 6-seitige Richtlinie vor, um den beschäftigten Personen eine gewisse Sicherheit im Umgang mit dieser brandneuen Technologie zu liefern. Ein Download unter https://privazyplan.de/2024-05-KI-Richtlinie.pdf. Siehe Seite 741
     
  • Schutz der Website vor KI-Crawlern
    Die heutigen Künstlichen Neuronalen Netze wie ChatGPT werden durch Daten aus dem Internet gefüttert. Doch nicht immer sind die Betreiber der Websites dazu bereit. Wie kann man sich wehren? Eine endgültige Lösung scheint es nicht zu geben, aber immerhin erste Ansätze. Seite 743
     
  • Der PrivazyPlan® in ChatGPT bei OpenAI
    Der PrivazyPlan® ist nun im Katalog der benutzerspezifischen GPT enthalten. Sie können also mittels ChatGPT auf den PrivazyPlan® zugreifen. Stellen Sie einfach Ihre Fragen… und der PrivazyPlan® antwortet. Seite 743        

  Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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