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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.166 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 19 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies sind die wichtigsten Neuerungen in diesem Monat:
- Deutsche Aufsichtsbehörden sind „gegen“ Drittland-Einwilligungen
In
einer aktuellen Orientierungshilfe weisen die deutschen Aufsichtsbehörden
erneut darauf hin, dass Drittland-Einwilligungen nur in Ausnahmefällen
gültig sind. Beispielsweise für Drittland-Cookies
kämen sie dann nicht in Frage. Diese „Bombe“ ist also nicht
entschärft…im Gegenteil.
- Donald Trump könnte zum Risiko für US-Datentransfers
werden
Die Mehrheit der US-Wähler wünscht sich
eine US-zentrierte Politik. Es besteht ein Risiko, dass Donald
Trump als zukünftiger US-Präsident den fragilen US
Angemessenheitsbeschluss (Data Privacy Framework, DPF) untergraben
könnte, um den US-Sicherheitsbehörden wieder freie
Hand zu geben. Einmal mehr sollten die Verantwortlichen
ihre Drittland-Strategie überdenken; gibt es europäische
Alternativen für die verwendeten US-Produkte? Werden die
Features der US-Software wirklich benötigt? Die Drittland-Richtlinie
gewinnt möglicherweise bald wieder an Bedeutung.
- Künstliche Intelligenz: Kompetenz für Beschäftigte
ab dem 01.02.2025
Nutzen Sie KI-Systeme in Ihrer Organisation?
Dann müssen Sie den Beschäftigten ab dem 01.02.2025
(also ganz bald) die erforderliche Kompetenz vermitteln. Am
Markt zeigen sich die ersten Anbieter, die entsprechende Onlineschulungen
durchführen. Wir verweisen hier auf die Checkliste auf
- Kaufmännische Belege müssen schon nach 8 Jahren
vernichtet werden
Eine wichtige Löschfrist hat sich
geändert: Buchungsbelege müssen ab dem 01.01.2025
nur noch 8 statt 10 Jahre aufbewahrt werden. Im Umkehrschluss
bedeutet dies, dass Belege mit Personenbezug nun früher
vernichtet bzw. gelöscht werden MÜSSEN, weil für
eine längere Aufbewahrung keine Rechtsgrundlage mehr besteht.
- Cyber-Resiliance-Act ist wirksam
Die Hersteller
von IT-Produkten (Hard- und Software) unterliegen nun einer
großen Anzahl an zusätzlichen Herausforderungen.
Datenschutzrelevant ist dies zumindest insofern, als dass IT-Pannen
ggf. nicht nur der Daten-schutz-Aufsichtsbehörde gemeldet
werden müssen, sondern auch der ENISA.
- Online-Umfragen durchführen (Termine, Zufriedenheit,
Schulung…)
In unserer digitalen Zeit gibt es viele
Gründe, um die Mitmenschen zu verschiedensten Dingen zu
befragen. Besonders beliebt ist die Terminfindung bei dutzenden
von Menschen. Wir haben viele Produkte ausprobiert und datenschutzrechtlich
bewertet. Unser Tipp: Insgesamt hat sich LamaPoll durch einen
sehr guten Datenschutz und einen enormen Funktionsumfang hervorgetan;
die Kosten liegen mit 40 € monatlich aber deutlich an der Spitze.
- Die „elektronische Rechnung“ kommt (E-Rechnung)
Umsatzsteuer-relevante
Rechnungen in neuer Form einer E-Rechnung werden ab dem 01.01.2025
Stück für Stück im Geschäftsalltag relevant
werden. Sofern diese einen Personenbezug haben (z. B. bei Einzelunternehmern
oder privaten Endkunden), so muss der Umgang mit diesen Dateien
(die per E-Mail ausgetauscht werden sollen) datenschutzkonform
gestaltet und dokumentiert werden. Neue Auftragsverarbeitungen
stehen an und die Überarbeitung des Verarbeitungsverzeichnisses
wird erforderlich sein.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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