PrivazyPlan® 

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Mai 2026: Was hat sich im PrivazyPlan® getan?

 

 

 
Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht: Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan® wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert. Was hat sich diesen Monat getan?

Der Umfang beträgt 1.216 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 19 Aktualisierungen vorgenommen.

Dies ist die wichtigste Neuerung in diesem Monat:

  • Unternehmen haften für Fehler der Künstlichen Intelligenz (KI)  
    Die KI macht faktische Fehler. Dafür nehmen die Gerichte die Unternehmen in die Haftung. Bei aller KI-Faszination bleibt es dabei, dass die Verarbeitung personenbezogene Daten „sachlich richtige“ Ergebnisse erbringen muss. In einem aktuellen Fall hatte eine Verbraucherzentrale gegen einen Website-Chatbot erfolgreich geklagt, der den eigenen Ärzten einen Doktortitel angedichtet hatte. Seite 403 und Formular auf Seite 593 und 594.        
     
  • Aushändigung von elektronischen Beweismitteln an EU-Staatsanwaltschaften
    Spätestens ab August 2026 gilt: Ein deutsches Cloud-, IT- oder Kommunikationsunternehmen muss elektronische Beweisdaten (die oftmals personenbezogen sind) direkt an EU-Staatsanwaltschaften aushändigen. Im Extremfall sogar innerhalb von 8 Stunden. Das öffnet leider auch Tür und Tor für Betrüger. Seite 645 und Formular auf Seite 427.   

  Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.  

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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