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Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der PrivazyPlan®
wird als Praxisleitfaden jeden Monat ergänzt und aktualisiert.
Was hat sich diesen Monat getan?
Der
Umfang beträgt 1.216 Seiten. Diesen Monat wurden insgesamt 19 Aktualisierungen vorgenommen.
Dies ist die wichtigste Neuerung in diesem Monat:
- Unternehmen haften für Fehler der Künstlichen
Intelligenz (KI)
Die KI macht faktische Fehler.
Dafür nehmen die Gerichte die Unternehmen in die Haftung.
Bei aller KI-Faszination bleibt es dabei, dass die Verarbeitung
personenbezogene Daten „sachlich richtige“ Ergebnisse erbringen
muss. In einem aktuellen Fall hatte eine Verbraucherzentrale
gegen einen Website-Chatbot erfolgreich geklagt, der den eigenen
Ärzten einen Doktortitel angedichtet hatte. Seite 403 und
Formular auf Seite 593 und 594.
- Aushändigung von elektronischen Beweismitteln an
EU-Staatsanwaltschaften
Spätestens ab August 2026
gilt: Ein deutsches Cloud-, IT- oder Kommunikationsunternehmen
muss elektronische Beweisdaten (die oftmals personenbezogen
sind) direkt an EU-Staatsanwaltschaften aushändigen. Im
Extremfall sogar innerhalb von 8 Stunden. Das öffnet leider
auch Tür und Tor für Betrüger. Seite 645 und
Formular auf Seite 427.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
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