Ab dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa ein neues Datenschutzrecht:
Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Wir liefern Ihnen ehrliche
Antworten auf die wichtigsten Fragen. Zugegebenermaßen etwas
provokativ rechnen wir mit den 20 typischen Irrtümern ab. Danach
werden Sie verstehen, warum ein erfahrener Datenschutz-Experte für
Sie die optimale Lösung ist. Dann legen wir mal los...
... alles halb so schlimm? ...
lesen Sie hier
- Die DS-GVO muss doch erstmal in nationales Recht umgesetzt
werden, oder? Insofern haben wir in Deutschland nicht viel zu
befürchten.
- Aber nach dem 25.05.2018 gibt es doch erstmal eine Übergangsfrist,
damit wir uns vorbereiten können?
- Es wird alles heißer gekocht als gegessen... warten
wir erstmal ab.
- Die Verordnung ist nur für große Unternehmen
geschaffen. Unser Unternehmen ist dafür zu klein.
- Unser Unternehmen ist zu klein... und fliegt unterhalb des
Radars der Aufsichtsbehörde.
- Wenn der "neue" Datenschutz so wichtig wäre,
dann hätte man uns schon längst informiert.
- Wer soll uns schon erwischen? Auch ohne Datenschutz bleiben
wir weiterhin unentdeckt!
... brauchen wir nicht? ... haben wir schon? ...
lesen Sie hier
- Wir müssen keinen Datenschutzbeauftragten bestellen,
also müssen wir auch keinen Datenschutz betreiben.
- Wir haben das Bundesdatenschutzgesetz erfüllt. Also
erfüllen wir automatisch auch die DS-GVO!
- Wir verarbeiten doch gar keine personenbezogenen Daten.
Wir verkaufen Maschinen.
- Wir betreiben bereis aktiv Datenschutz. Beispielsweise machen
wir Backups.
... aber das kann doch gar nicht klappen! ...
lesen Sie hier
- Wir können die DS-GVO nicht einhalten, weil wir noch
nicht einmal den Verordnungs-Text kennen.
- Da soll es auch noch ein neues Bundesdatenschutzgesetz geben?
Das hat uns niemand gesagt!
- Das ist alles viel zu viel. Da blicke ich nicht durch. Das
sitze ich aus.
- Das wird viel zu teuer. Das kann ich mir nicht leisten.
... dann hole ich mir einen Datenschutzbeauftragen für
50 € im Monat! ...
lesen Sie hier
- Im Internet gibt es dutzende Datenschutzbeauftragte für
kleines Geld. Wo ist das Problem?
- Alle Datenschutzbeauftragte liefern doch die gleiche Leistung.
Da nehme ich den Billigsten!
- Ein Datenschutzbeauftragter
braucht keine umfassende Berufserfahrung. Jeder kann das!
- Na gut, dann suchen wir uns spontan einen Datenschutzbeauftragten,
wenn's mal eng wird.
- Dann machen wir es halt selbst. Zwei unserer besten Mitarbeiter
schicken wir zur Schulung.
Fazit ...
lesen Sie hier
Das waren die 20 typischen Irrtümer zum Datenschutz. Was
lernen wir daraus?
- Blicken Sie der Wahrheit ins Auge.
- Suchen Sie sich einen Dienstleister
- Was zählt: Expertise, Effizienz und Erfahrung
- Nehmen Sie Geld in die Hand
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um dieser Herausforderung
zu begegnen.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
/ Impressum
|