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Spezialregelungen in den Bundesländern

 

 

 
Die Bundesländer stellen zahlreiche Formulare und Informationen zur Verfügung. Hier werden die Dokumente speziell für den nicht-öffentlichen Bereich aufgeführt.

In Bezug auf die möglicherweise notwendige Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 (4) DS-GVO sind die hier aufgeführten Dokumente wichtig für die "Risikopotential-Analyse" im Kapitel 12.17.2 des PrivazyPlan®.

Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der aufgeführten Informationen. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert.

Stand: 30.09.2020 (Bayern hat Blacklist für öffentlichen Bereich)

Baden‑Württemberg

Bremen

Niedersachsen

Sachsen

Bayern

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

Sachsen-Anhalt

Berlin

Hessen

Rheinland-Pfalz

Schleswig-Holstein

Brandenburg

Mecklenburg‑Vorpommern

Saarland

Thüringen

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

  • Saarland
     
  • Meldeformular zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
     
  • Meldeformular Datenschutz-Verletzungen
     
  • Meldeformular für Beschwerden existiert nicht
     
  • Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedürfen
    Es wurden noch keine eigenen "Blacklist"-Beispiele für den nicht-öffentlichen Bereich thematisiert. Siehe daher die Dokumente der Datenschutz-Konferenz (*).
     
  • Einschätzung zur Pflicht auf Datenkopie gemäß Artikel 15 (3)
    Ausführliche Stellungnahme im 29. Tätigkeitsbericht zum Jahr 2019 im Kapitel 4.2.2:
    - Trennung der Auskunfts-Ansprüche gemäß Artikel 15 (1) und Artikel 15 (3)?
       Nein, ist nicht voneinander zu trennen (ausführlich begründet... "und auf folgende Informationen").
    - Wie weitgehend müssen Daten kopiert werden?
       Keine vollständige Kopie, sondern Kontrolle der Richtigkeit der Daten
       und der Legitimität der Verarbeitung.
    (Allerdings könne nur der europäische Gesetzgeber die Rechtsunsicherheit im Rahmen einer normativen Klarstellung lösen.)

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

(*) = Die Datenschutzkonferenz hat im Oktober 2018 einen "Anwendungshinweis" veröffentlicht, der 17 Beispiele für die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung nennt: Deutsch / Englisch.
Auch Whistleblowing-Hotlines (firmeninterne Warnsysteme) bedürfen einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß dieser DSK-Orientierungshilfe am 14.11.2018.

Nutzen Sie den PrivazyPlan®, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. 

 

SecureDataService, Dipl. Ing. (FH) Nicholas Vollmer
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