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Die Bundesländer stellen zahlreiche Formulare
und Informationen zur Verfügung. Hier werden die Dokumente
speziell für den nicht-öffentlichen Bereich aufgeführt.
In Bezug auf die möglicherweise notwendige Datenschutz-Folgenabschätzung
gemäß Artikel
35 (4) DS-GVO sind die hier aufgeführten Dokumente wichtig
für die "Risikopotential-Analyse" im Kapitel 12.17.2
des PrivazyPlan®.
Wir übernehmen keine Garantie für
die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der aufgeführten
Informationen. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert.
Stand: 30.09.2020 (Bayern hat Blacklist für öffentlichen
Bereich)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
- Kontaktdaten
- Meldeformular zur Benennung
eines Datenschutzbeauftragten
- Meldeformular für Datenschutz-Verletzungen
(Hinweise)
- Meldeformular für Beschwerden
(Hinweise)
- Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung
bedürfen
Es wurden noch keine eigenen "Blacklist"-Beispiele
für den nicht-öffentlichen Bereich thematisiert. Siehe
daher die Dokumente der Datenschutz-Konferenz
(*).
- Einschätzung zur Pflicht auf Datenkopie gemäß
Artikel
15 (3)
Im telefonischen Austausch mit der Aufsichtsbehörde
wurde folgendes klar:: -
Trennung der Auskunfts-Ansprüche gemäß
Artikel 15 (1) und Artikel 15 (3)? Ja,
das ist voneinander zu trennen. Es ist also nicht erforderlich
sofort eine Datenkopie zu liefern, wenn jemand sein Recht aus
Auskunft fordert. Vielmehr ist ein stufenweises Vorgehen sinnvoll.
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
- Saarland
- Meldeformular zur Benennung
eines Datenschutzbeauftragten
- Meldeformular Datenschutz-Verletzungen
- Meldeformular für Beschwerden existiert nicht
- Verarbeitungen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung
bedürfen
Es wurden noch keine eigenen "Blacklist"-Beispiele
für den nicht-öffentlichen Bereich thematisiert. Siehe
daher die Dokumente der Datenschutz-Konferenz
(*).
- Einschätzung zur Pflicht auf Datenkopie gemäß
Artikel
15 (3)
Ausführliche Stellungnahme im 29.
Tätigkeitsbericht zum Jahr 2019 im Kapitel 4.2.2: -
Trennung der Auskunfts-Ansprüche gemäß
Artikel 15 (1) und Artikel 15 (3)? Nein,
ist nicht voneinander zu trennen (ausführlich begründet...
"und auf folgende Informationen"). - Wie
weitgehend müssen Daten kopiert werden? Keine
vollständige Kopie, sondern Kontrolle der Richtigkeit der
Daten und der Legitimität der Verarbeitung.
(Allerdings könne nur der europäische Gesetzgeber
die Rechtsunsicherheit im Rahmen einer normativen Klarstellung
lösen.)
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
(*) =
Die Datenschutzkonferenz hat im Oktober 2018 einen "Anwendungshinweis"
veröffentlicht, der 17 Beispiele für die Erforderlichkeit
einer Datenschutz-Folgenabschätzung nennt: Deutsch
/ Englisch. Auch
Whistleblowing-Hotlines (firmeninterne Warnsysteme) bedürfen
einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß dieser
DSK-Orientierungshilfe am 14.11.2018.
Nutzen Sie
den PrivazyPlan®, um immer
auf dem aktuellen Stand zu sein.
SecureDataService, Dipl.
Ing. (FH) Nicholas Vollmer Datenschutz
/ Impressum
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